Erfurt. Nicht alle Berufspendler kommen in den Genuss von verkürzten Kündigungsfristen in der Corona-Krise.

Anders als zunächst angekündigt, gilt die Kulanzregelung bei der Kündigung nun doch nicht bei allen teilnehmenden Unternehmen im Verkehrsverbund Mittelthüringen. Seine entsprechenden Angaben vom Freitag korrigierte der Verbundchef am Montag.

VMT-Chef: Auf Antwort des Verkehrsunternehmens warten

Am Freitag hatte Geschäftsführer Christoph Heuing verkündet, dass aufgrund der Corona-Krise alle Kündigung bis 26. März bereits zum 1. April wirksam werden. Dies korrigierte er am Montag. „Richtig ist, dass diejenigen, die ein Abo bis zu diesem Termin gekündigt haben, eine Antwort ihres Verkehrsunternehmens erhalten“, sagt Heuing. Er bitte für die missverständliche Auskunft um Entschuldigung.

Normalerweise muss die Kündigung zum Monatsende bis zum 10. eines Kalendermonats erfolgen. Ein Teil der Unternehmen setzt diese Regelung außer Kraft und akzeptiert alle bis 26. März eingegangenen Kündigungen. Welche das sind, wollte Heuing nicht sagen. Der Geschäftsführer hatte an Pendler appelliert, die von zu Hause aus arbeiten und nicht wirtschaftlich in Not seien, ihr Abo laufen zu lassen. Sonst sei die Gefahr groß, dass Betriebe in Existenzsorgen geraten. „Wenn die Corona-Krise vorbei ist, brauchen wir einen starken Öffentlichen Personennahverkehr als Antwort auf die Klima-Krise.“

Berufspendler hatten kritisiert, dass im Verkehrsverbund keine Aussetzung des Abos möglich sei. Für den Wunsch nach einer Aussetzung gebe es zwei Gründe. Zum einen arbeiten viele Berufspendler derzeit von daheim aus – eine Fahrt mit dem Nahverkehr zur Arbeit ist nicht nötig. Oder der andere Fall: Durch die Ausdünnung von Buslinien sind manche Arbeitsplätze nicht mehr zur rechten Zeit zu erreichen, was einen Umstieg aufs Auto nötig macht.

Mehr Kulanz im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Die Pendler verweisen auf den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, der bereits eine Kulanzregelung geschaffen hat. Demnach können Kunden, die bereits ihre Monatskarten für April oder Mai erworben haben und eine Erstattung in Anspruch nehmen möchten, sich direkt an ihr Verkehrsunternehmen wenden. Abonnenten dürfen in Nordrhein-Westfalen bis auf weiteres ihr Abo pausieren.