Die Stadt Jena sucht Jugendschöffen

Gesucht werden Schöffen in Jugendstrafsachen

Gesucht werden Schöffen in Jugendstrafsachen

Foto: Tino Zippel

Jena.  Informationsveranstaltung am 10. März in der Jenaer Volkshochschule geplant

Die Stadt Jena sucht Jugendschöffen für das Amtsgericht Jena und das Landgericht Gera. Für dieses Amt können sich Personen bewerben, die in Jena wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind.

Wählbar sind nach Angaben des Rathauses deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das Amt eines Schöffen verlangt darüber hinaus in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des intensiven Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

„Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt sein und über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen“, sagt Diana Kölbel vom Fachdienst Recht der Stadt Jena.

Die Erfahrung in der Jugenderziehung kann in der praktischen Jugendarbeit erworben worden sein. Eine solche Qualifikation kann sich auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit ergeben.

Am 10. März wird es für Interessierte von 18 bis 19.30 Uhr eine kostenlose Informationsveranstaltung unter der Überschrift „Verantwortung übernehmen – Schöffe werden!“ der Volkshochschule Jena in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Mitteldeutschlands und dem Fachdienst Recht der Stadt Jena geben.

Freitag, 10. März, 18-19.30 Uhr, VHS, um Anmeldung unter Telefon 03641-498200 oder per E-Mail volkshochschule@jena.de wird gebeten