Jena. Jena führt die Maskenpflicht ein – in drei Stufen. Zudem dürfen ausgewählte Geschäfte wieder öffnen.

Die Stadt Jena führt stufenweise die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ein. Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am Donnerstag gilt diese Verpflichtung nach Angaben des Rathauses bei Dienstleistungen, bei denen der Abstand von 1,5 Meter nicht einzuhalten ist.

Vom 6. April an gelte die Pflicht bei der Nutzung des ÖPNV (inklusive Taxi), im Supermarkt und beim Betreten von Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen.

Die letzte Stufe gilt ab 10. beziehungsweise 14. April. Dann sei auch an der Arbeitsstätte das Tragen eines Schutzes verpflichtend, wenn mehr als eine Person in einem Raum arbeite. – Floristikgeschäfte, Blumenläden, Stoffläden, Änderungsschneidereien und Fahrrad-Teile-Verkaufsstellen dürfen ab Donnerstag wieder öffnen. Der Eis-Straßenverkauf bleibt erlaubt.