Jena. Für einige Eigentümer kommt die Abschaffung der Straßenbaubeiträge zu spät. In einem Eilverfahren zum Burgweg gibt es jetzt einen Gerichstbeschluss.

Die Anlieger am Burgweg gehören zu den letzten Jenaer Grundstückseigentümern, die Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Straße vor ihren Häusern zahlen sollen. In einem Eilverfahren am Verwaltungsgericht Gera hat es einen überraschenden Beschluss gegeben.

Mit der Beitragserhebung am Burgweg hat das Gericht keine grundsätzlichen Probleme. Allerdings müsste der Kreis derjenigen, die für den neugebauten Burgweg zahlen sollen, größer sein, so das Gericht in einem Beschluss, der diese Woche erging. Die Stadt hatte nur die Grundstücke bis zur Otto-Wagner-Straße herangezogen.

Jenaer Anliegerin hatte Klage eingereicht

Das Gericht ist der Meinung, dass sämtliche Grundstücke entlang der Straße vom Camsdorfer Ufer bis zur Schlendorfer Straße hinauf bei der Verteilung der Herstellungskosten zu beteiligen sind. Dass dort die Straße gar nicht erneuert wurde, spiele keine Rolle.

Weil die Beitragserhebung in diesem Punkt fehlerhaft scheint, wurde dem Wunsch einer Anliegerin vom Burgweg auf Aussetzung der Vollziehung in der Eilentscheidung stattgegeben. Sie hatte Klage eingereicht.

Der Burgweg: weiß der neugebaute Abschnitt – gelb der Teil, der laut Verwaltungsgericht Gera beim Straßenbaubeitrag mit zu veranlagen ist.  
Der Burgweg: weiß der neugebaute Abschnitt – gelb der Teil, der laut Verwaltungsgericht Gera beim Straßenbaubeitrag mit zu veranlagen ist.   © Repro: kartenportal der Stadt Jena

Rainer Sauer, er ist verantwortlicher Abteilungsleiter für Beitragserhebung bei der Stadt, sagt: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat uns überrascht, da wir nicht vorhaben, auch etwa rund 25 Grundstücke im oberen Teil des Burgwegs mit zu veranlagen.“

Sofort aktiv wird die Stadt deswegen nicht. Zunächst gelte es, das weitere Verfahren abzuwarten. Nach Sauers Meinung lasse sich auch ohne förmlichen Beschluss aus den gefassten Stadtratsbeschlüssen zum Burgweg eine Abschnittsbildung erkennen.

Wäre der beitragspflichtige Straßenabschnitt tatsächlich länger, würden sich nicht mehr 14 Anlieger sich in die Kosten teilen, sondern viel mehr.

Nutznießer wäre zuerst das Land, das für sein Erdbebeninstitut wegen des großen Grundstückes die höchsten Beiträge zahlen muss. Obwohl sie auch einen Vorteil aus der Straße ziehen, müssen die Bewohner des neuen Hausbergwohngebietes keine Kosten fürchten.

Im Teilabschnitt bis zum neuen Hausberg-Wohngebiet wurde der Burgweg komplett erneuert. Sehr mächtig sind die Stützwände geraten.
Im Teilabschnitt bis zum neuen Hausberg-Wohngebiet wurde der Burgweg komplett erneuert. Sehr mächtig sind die Stützwände geraten. © Foto: Thomas Beier

Die Abschaffung der Beitragserhebung durch die Landesregierung ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Schlussrechnung für die Erneuerung des Burgweges kam jedoch fünf Wochen vor diesem Stichtag beim Kommunalservice an.

Das Land plant einen Härtefonds für diejenigen Eigentümer, die sich die Beiträge nicht leisten können. Kommt dieser Fonds, würden den jeweiligen Eigentümern bereits bezahlte Beiträge zurück erstattet.

Ab dem Jahr 2010 hatte es um den Ausbau des Burgweges wegen der absehbaren Beiträge zahlreiche Debatten und Ortstermine mit der Kommunalpolitik gegeben, die dann mehrheitlich für den Ausbau stimmte.

Anlieger zahlen bis zu 30.000 Euro

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