Jena. Minister Hoff: Die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Preisen ist gefährdet.

Die Stadt Jena kann eine Kappungsgrenze für Mieten einführen: „Eine Prüfung ergab, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Preisen gefährdet ist. Somit erfüllt Jena die Bedingungen für die Kappungsgrenze“, sagt am Dienstag Thüringens Minister für Infrastruktur, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke). Davor lag ein Beschluss des Kabinetts, mit dem die Thüringer Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze verändert worden war. Nach Erfurt ist Jena die zweite Stadt, die eine Kappungsgrenze für Mieten einführen kann. Die Stadt könne das Instrument nutzen, um den Mietanstieg zu verlangsamen und den Mietmarkt zu stabilisieren, sagt Hoff.

Die Stadt hatte einen Antrag zur Aufnahme in die Kappungsgrenzenverordnung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft gestellt. Anhand verschiedener Indikatoren wie Bevölkerungsentwicklung, Leerstandsquote, dem Grad der Wohnraumversorgung, dem Bestand an Sozialwohnungen und der Mietentwicklung wurde überprüft, ob Jena die Voraussetzung für die Einführung einer Kappungsgrenze erfüllt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es vor allem für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen immer schwerer wird, preiswerte Wohnungen zu finden.

Die Kappungsgrenze schreibt vor, dass ein Vermieter drei Jahre lang die Miete um nicht mehr als 15 Prozent anheben darf. Im Unterschied zur Mietpreisbremse gilt die Kappungsgrenze für Bestandsmieten, wenn also die Wohnung bewohnt ist. Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietung.

Für eine Kappungsgrenze sprach sich erst im Sommer der Mieterverein Jena aus. Mit einem Leerstand von etwa zwei Prozent sei der Wohnungsmarkt ungesund, und Jena habe mit die höchsten Mieten in Ostdeutschland.