Jena. Gegen das Urteil im Jenaer Stückler-Mordprozess haben beide Nebenkläger Revision eingelegt. Der Fall landet nun vor dem Bundesgerichtshof.

Beide Nebenkläger haben Revision gegen das Urteil im Jenaer Stückler-Mordprozess eingelegt, wie Nebenklage-Vertreter Christian Stünkel sagt. Der Angeklagte verzichtet darauf.

Das Landgericht Gera hatte den Angeklagten nach dem Mord an einem chinesischen Studenten in Jena dauerhaft in die forensische Psychiatrie eingewiesen. Die Schwurgerichtskammer folgte einem Gutachten, wonach der Vietnamese im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Die Nebenklage glaubt indes, dass der Mann trotz seiner Schizophrenie zumindest vermindert schuldfähig war. Der Bundesgerichtshof verhandelt nun den Fall.