Jena. Für Außen-Gastronomie müssen im März in Jena keine Gebühren bezahlt werden.

Auch im März wird allen Gastronomen, die ohne Lockdown eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen im Stadtgebiet Jena haben könnten, die Sondernutzungsgebühr erlassen. Das teilte die Verwaltung mit. Gastronomen müssen keinen Antrag dafür stellen.