Jena. Jena droht seien Bürgern seit 0 Uhr Bußgelder ab 50 Euro und „unmittelbaren Zwang“ an. So soll die Verbreitung des Corona-Virus verlangsamt werden.

In der Stadt Jena ist am Sonntag, 0 Uhr, eine noch strengere Corona-Verfügung in Kraft getreten. In der von Oberbürgermeister Thomas Nitzsche (FDP) unterzeichneten Allgemeinverfügung wird den Einwohnern der Stadt bei Verstößen gegen die Auflagen neben Bußgeldern auch unmittelbarer Zwang (UZ) angedroht. Die Ordnungsbehörde könnte demnach uneinsichtige Bürger durch die Polizei in Quarantäne bringen lassen.

Die Jenaer Allgemeinverfügung geht über die in Bayern veranlassten Einschränkungen hinaus. So greift Jena auch in Bereiche ein, für die das Bayerische Staatsministerium am Freitag noch keinen so strengen Regelungsbedarf gesehen hat. Unter anderen legt Jena fest, wie viele Teilnehmer ab sofort maximal an Trauerfeiern teilnehmen dürfen. Es sind maximal zehn Personen und auch nur unter freiem Himmel, wobei „nur Verwandte ersten und zweiten Grades teilnehmen dürfen“; dazu gehören im juristischen Sinne nicht der Ehepartner oder der Lebenspartner. Teilnehmen dürfen ferner ein Trauerredner oder Geistlicher und „erforderliches“ Bestattungspersonal. Das steht so in der Allgemeinverfügung, die offenbar strenger formuliert ist, als dies wirklich gemeint war.

Das Betreten öffentlicher Orte und des Waldes ist in Gruppen nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich. Dazu gehören berufliche und medizinische Gründe, der Einkauf zur Deckung von Grundbedürfnissen oder die Inanspruchnahme von Handwerkern bei Notreparaturen sowie die Nutzung erlaubter Dienstleistungen sowie Betreuungs- und Hilfeleistungen. Liegen diese Gründe nicht vor, dürfen die Jenaer nur allein oder zu zweit oder mit Personen ihr Haus oder Grundstück verlassen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Heißt: Der Familienausflug in den Wald ist möglich, wenn alle zusammen wohnen.

„Unmittelbare Zwang“ oder mindestens 50 Euro

Die Bayerische Ausgangsbeschränkung ist mit Geldbußen bis 25.000 Euro bewehrt. Die Jenaer Allgemeinverfügung sieht diese auch vor – unter der Rubrik „Hinweise“. Der letzte Satz der fünfseitigen Jenaer Verfügung heißt: Es ist davon auszugehen, „dass im Einzelfall mindestens ein Betrag von 50 Euro festgesetzt wird“. Zusätzlich wird den Jenaern unter Punkt 6 „Unmittelbarer Zwang“ angedroht. Was bedeutet das? Oberbürgermeister Thomas Nitzsche (FDP) stellte auf Rückfrage unserer Redaktion klar: „Natürlich geht es hier nicht um den Einsatz von Waffen in Jena. Das Ordnungsamt ist grundsätzlich unbewaffnet unterwegs!“

Die Verfügung: www.jena.de/corona