Jena. Schröter: Neutralitätspflicht nicht verletzt.

Jenas früherer OB Albrecht Schröter wehrt sich gegen den Vorwurf, er habe mit seinen Äußerungen in der Vergangenheit die Neutralitätspflicht der Stiftung Friedensdialog der Weltreligionen und Zivilgesellschaft verletzt. In dem vor dem Arbeitsgericht Kempten festgestellten Vergleich vom 17. Juni steht, dass die Stiftung „die im Zusammenhang mit der Anfechtung und der Kündigung erhobenen Vorwürfe nicht aufrecht“ erhalte. „Tatsächlich habe ich diese als Geschäftsführer zu keinem Zeitpunkt verletzt“, sagte Schröter.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass sich die Stiftung bereits im vergangenen Herbst von Schröter als Geschäftsführer getrennt hat. Schröter hat gegen die Kündigung geklagt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Schon in seiner Zeit als Jenaer Oberbürgermeister stand Schröter in der Kritik wegen seiner Haltung zu Israel: Sie transportiere antisemitische Ressentiments, lautete ein Vorwurf. Zur Kritik gehörte auch, dass er sich zu wenig von der Bewegung „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“ (BDS) distanziere. Der Bundestag hat sie im Mai als antisemitisch eingestuft. „Ich bin weder ein Antisemit, noch unterstütze ich BDS. Ich fühle mich den Menschen in Israel und in Palästina verbunden“, sagte Schröter.