Kinderbesuche laut Regelwerk im Jenaer Klinikum nicht erlaubt

Jördis Bachmann
| Lesedauer: 3 Minuten
Laut Besucherregeln dürfen Kinder nicht zu kranken Angehörigen. In Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, kann es im Einzelfall Ausnahmen geben.

Laut Besucherregeln dürfen Kinder nicht zu kranken Angehörigen. In Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, kann es im Einzelfall Ausnahmen geben.

Foto: Tino Zippel

Jena.  Eine deutsche Kleinpartei kritisiert, dass Kinder unter 16 Jahren ihre kranken Angehören im Jenaer Klinikum nicht besuchen dürfen.

Das die Besuchsregeln der Universitätsklinik Jena grundsätzlich Kinder unter 16 Jahren ausschließen, kritisiert die so genannte Partei für Kinder, Jugendliche und Familien „Lobbyisten für Kinder“. Mit einem offenen Brief macht die Partei auf diese „außerordentliche Diskriminierung“ aufmerksam.

„Kinder dürfen ihre kranken Angehörigen, beispielsweise einen stationär aufgenommenen Elternteil, nicht besuchen. Als Beispiel verweisen wir auf das Universitätsklinikum Jena und das Robert-Koch-Krankenhaus Apolda. In beiden Häusern sollen Kinder Kranke nicht besuchen, im UKJ sind Besucher erst ab 16 Jahren zugelassen[...]“.“ heißt es in dem Brief.

Auf Nachfrage beim Universitätsklinikum Jena hieß es dazu, man habe besonders seit der Pandemie Patienten als auch Mitarbeiter zu schützen und Risiken einer Übertragung von Sars-CoV2 so gering wie möglich zu halten. In Anlehnung an das Hygienekonzept habe das UKJ auch ein Besuchskonzept entwickelt. Dieses könne je nach Infektionsgeschehen stufenweise angepasst werden.

In der Antwort der UKJ-Sprecherin Annett Lott werden die aktuellen grundsätzlichen Besucherregeln benannt:

Pro Patient und pro Tag ist ein Besucher ab 16 Jahren für maximal zwei Stunden möglich.

Besuchszeiten sind zwischen 15 und 19 Uhr.

Für Besucher gilt 3G.

Im Klinikum sei zudem das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

Besucher unter 16 Jahren dürften alleine das Klinikum nicht betreten.

Im offenen Brief der „Lobbyisten für Kinder“ wird als Gegen-Beispiel das SRH Waldklinikum Gera angeführt, das „ganz anders mit der Situation“ umgehe. Hier dürften Kinder „ihre kranke Oma oder den verunfallten Bruder besuchen“. Die Besuchsregeln für das SHR Waldklinikum Gera stellen sich aktuell wesentlich lockerer als in Jena dar. Auf der Homepage der Klinik ist nachzulesen, dass ein Patient täglich maximal drei Besucher empfangen darf. Kinder sind nicht ausgeschlossen, so können Familien am Krankenbett zusammenkommen. Auch in Gera sind dabei 3G-Nachweise zu erbringen und eine Gesichtsmaske zu tragen.

„Wir sehen hier in Jena eine offene Diskriminierung von Kindern und damit auch ihrer Angehörigen. Das verurteilen wir aufs Schärfste – diese Härte ist nicht zu rechtfertigen, hilft Kranken nicht bei der Genesung und fügt Kindern unnötiges Leid zu“, heißt es in dem offenen Brief der Partei.

Lott sagt, man habe eine Fürsorgepflicht für die Patienten und dazu brauche es ein Regelwerk. „Da es sich um grundsätzliche Regeln handelt und nicht um generelle, sind nach Rücksprache mit dem jeweils verantwortlichen Arzt im Einzelfall auch Ausnahmen möglich, unabhängig von der jeweiligen Station“, erklärt Annett Lott. Sie bittet um Verständnis dafür, dass man Regeln zum Schutz der Patienten aufstellen müsse.

und bitte um das Verständnis der Besucher für die getroffenen Maßnahmen.

Zur Partei „Lobbyisten für Kinder“

Die Partei für Kinder, Jugendliche und Familien – Lobbyisten für Kinder – (LfK) ist eine im März 2021 gründete deutsche Kleinpartei. Anlass der Gründung war Kritik an den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die nach Angaben der Gründer die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien nicht ausreichend berücksichtigten.