Jena. Was ist mit Spazieren gehen, einkaufen oder braten? Hier haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt

13 Allgemeinverfügungen sind in Jena seit 10. März zur Corona-Krise veröffentlicht worden. Keine Stadt und kein Landkreis in Deutschland hat mehr Verfügungen erlassen. Da verliert mancher Bürger schon mal den Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Zum Frühlingswochenende wollen wir die wichtigsten Regelungen deshalb zusammenfassen. Am weitreichendsten ist nach wie vor das „Betretungsverbot“, das seit Sonntag, 22. März gilt.


Spazieren gehen ja – Party nein
„Betretungsverbot“ heißt aber nicht, dass der Besuch von öffentlichen Plätzen, Parks oder des Waldes verboten wäre. Es ist nur untersagt, sich dort mit mehr als einer weiteren Person gemeinsam aufzuhalten. Und auch das hat wiederum Ausnahmen: Menschen, die in einem Haushalt leben, dürfen als Gruppe gemeinsam an die frische Luft.

Was gilt auf Parkbänken?

Auf Parkbänken darf man sitzen. Zu Leuten, mit denen man nicht sowieso zusammenwohnt, ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Das „Verweilverbot“, das Anfang dieser Woche für Aufregung sorgte, war übrigens keine Erfindung des Kommunalservice, sondern ein Auftrag des Krisenstabes an den KSJ.

Darf ich einkaufen?

Wer sich nett zu Verkäufern verhält und Hamsterkäufer unterlässt, darf einkaufen. Die Hygienevorschriften der Märkte sind zu beachten. Und es wird darum gebeten, die Zahl der Einkäufe auf das notwendige Maß zu beschränken.

Welche Läden haben auf?

Öffnen dürfen: Lebensmittelgeschäfte, der Wochenmarkt für Lebensmittel, Abhol- und Liefermärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Banken und die Sparkasse, Optiker und Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Post, Waschsalons, Zeitungs- und Tabakläden, Bau- und Gartenmärkte, Tierbedarfsgeschäfte und Großhandel.

Kann ich Bus und Straßenbahn fahren?

Dazu braucht es seit 20. März neben einem gültigen Fahrausweises auch einen triftigen Grund. Das können laut Allgemeinverfügung berufliche Gründe sein, Fahrten zur Hilfe und Betreuung anderer, Arztbesuche, Einkäufe in geöffneten Verkaufsstellen oder Gefahren für Leib und Leben. Derzeit fahren aber nur etwa 80 Prozent der Busse und Bahnen. Einzelne Bushaltestellen werden gar nicht mehr bedient, wie die am Saalbahnhof. Dort fehlte am Freitag leider ein Hinweis darauf, dass vorerst kein Bus kommt.

Können mein Hund oder mein Pferd raus?

Natürlich können Haustiere an die frische Luft. Herrchen und Frauchen dürfen aber kein Rudel mit anderen Haltern bilden. Haustiere sind definitionsgemäß alle Tiere „die der Menschen gezüchtet“ hat. Gegen einen Ausritt ist demnach nichts einzuwenden.

Darf ich mit den Nachbarn grillen?

Es ist untersagt, „organisierte Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstigen Ansammlungen, Stadtführungen sowie Versammlungen und Aufzüge durchzuführen oder hieran teilzunehmen“. Ob die Grillparty auf einem Privatgrundstück dazugehört, könnte Gegenstand juristischer Streitigkeiten sein. Auf der sicheren Seite ist, wer die Bratwurst über den Gartenzaun reicht.

Ist wandern auf der „Horizontalen“ erlaubt?

Ja, aber es ist gesunder Menschenverstand gefragt, denn die Wege sind so schmal, dass sich Wanderer im Begegnungsverkehr sehr nahe kommen. Bitte an den Steil-Stellen beim Ausweichen nicht abstürzen!

Ist mein Lieblings-Blumenladen geöffnet?

Das Land hat die Öffnung von Blumenläden wieder erlaubt, wenn die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Allerdings gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung der Stadt Jena, laut der Blumenläden nicht öffnen dürfen.