Jena. Nachgehakt: „Betreten verboten“-Hinweise stellen eine juristische Grauzone dar. Gilt das Gewohnheitsrecht? Beispiel aus dem Jenaer Kernbergviertel
Wanderer hadern mit Sperrschildern in Jenaer Privatstraßen
Von Thomas Stridde
Jena. Nachgehakt: „Betreten verboten“-Hinweise stellen eine juristische Grauzone dar. Gilt das Gewohnheitsrecht? Beispiel aus dem Jenaer Kernbergviertel
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