Jena. Für das Zwätzener Philosophen-Viertel hat die Stadtverwaltung einen neuen B-Plan-Entwurf erstellt. Im Gegensatz zu dem Vorgänger-Plan hat der gute Chancen auf Zustimmung.

Auf ein Neues in Jena-Zwätzen! Für die letzten nördlich der Brückenstraße verbliebenen Bauflächen liegt nun einen Bebauungsplanentwurf (B-Plan) auf dem Tisch.

Die wichtigste Änderung gegenüber dem Vorgängerentwurf aus dem Jahre 2017 ist der Verzicht auf das Punkthochhaus mit bis zu 20 Etagen. Stattdessen geht es über fünf Etagen im Südteil nicht mehr hinaus. Überwiegend sollen aber Häuser mit drei und vier Vollgeschossen entstehen. Entlang der Leibnizstraße nördlich der Randbebauung des Quartiersplatzes sind es sogar nur zwei Vollgeschosse. So soll der Übergang zur Eigenheimsiedlung harmonischer gelingen.

Zwätzens Ortsteilbürgermeister Waldemar Kühner glaubt, dass die neuen Pläne auf Akzeptanz stoßen werden im Ortsteil und in der Nachbarschaft. Der Entwurf ist aus dem Hervorgegangen, was die so genannte Koordinierungsgruppe im Jahre 2018 unter Beteiligung von Bürgern, Investor Jürgen Drösel und Ortsteilrat besprochen hatte. Auch die Stadtverwaltung schloss sich im weiteren Verlauf den baulichen Vorstellungen an. Besonders zu Beginn waren das keine leichten Debatten. Ein vormaliger Stadtentwicklungsdezernent soll in der Runde auch mal Kraftausdrücke gebraucht haben.

Ein Mehr an Kleinteiligkeit wird auch dadurch erreicht, dass viele Gebäude Staffelgeschosse erhalten sollen. Entlang der Saalbahn wurden die Baumöglichkeiten auf Wunsch des Investors erhöht. Einen neuen Namen bekommt der Plan ebenfalls: „Wohngebiet Leibnizstraße Südteil“. Bisher war von „Zwätzen-Nord“ die Rede, wobei es für das Gebiet mittlerweile vier Entwürfe gab. Den letzten hatte der Stadtrat einen Monat nach der Auslegung wieder aufgehoben.

Am Mittwoch, 27. November, wird der Zwätzener Ortsteilrat in seiner Sitzung von der Stadt informiert. Donnerstag, 28. November, hat der Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates den Entwurf zur Vorberatung auf der Tagesordnung. Das ist eine Vorlage mit insgesamt 21 Anlagen, womit fast der Umfang der Beschlüsse zur Fußballarena erreicht wird.

Der Stadtrat beschließt über die Auslegung. Wenn es im nächsten Jahr soweit ist, soll es auch eine Bürgerversammlung in Zwätzen zum Thema geben.

Hier soll es von der Brückenstraße eines Tages wieder geradeaus ins Wohngebiet gehen: Die Leibnizstraße trifft beim Autohaus Fischer auf die Brückenstraße. 
Hier soll es von der Brückenstraße eines Tages wieder geradeaus ins Wohngebiet gehen: Die Leibnizstraße trifft beim Autohaus Fischer auf die Brückenstraße.  © Thomas Beier

Dringend ist das Bauvorhaben nicht nur aus Investorensicht und wegen der Menschen, die in Jena dringend Wohnraum suchen. An der Fertigstellung des Wohngebietes Leibnizstraße hängt die Wiederfreigabe der gleichnamigen Straße. Diese wird gebraucht, um für den Fall plötzlich einsetzender Straßenbahnbauarbeiten auf der B7 nördlich der Kreuzung Brückenstraße Autofahrern eine Ausweichroute anbieten zu können.

Was darf gebaut werden?

Der B-Plan gibt den Rahmen für spätere Bauanträge vor. Wohnen in Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern ist erlaubt. Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften, die dem Wohngebiet dienen, wären ebenfalls zulässig. Teile des Plangebietes sind als Mischgebiet ausgewiesen, dort könnten auch Geschäfts- und Bürogebäude stehen.

Lärmschutz

Von sich hören lässt vor allem die Saalbahn. Entlang der Bahnstrecke wird deshalb ein durchgängiger Lärmschutzwall errichtet. Er soll eine Höhe von 4 bis 5 Meter über der Schienenoberkante besitzen. Aus technischen oder sonstigen Gründen erforderliche Unterbrechungen des Walles sind durch Lärmschutzwände zu schließen.

Fassadengrün

Der B-Plan will auch viele Baudetails regeln. Als Fassadengrundfarbe sind demnach weiße Farbtöne angesagt; schwarz und grelle Farben sind verboten. Sichtfachwerk ist zulässig, wenn es sich um konstruktiv bedingtes Fachwerk handelt. Ungegliederte geschlossene Wandflächen mit mehr als fünf Meter Breite sind mit Kletterpflanzen zu begrünen.

Eidechsenland

Zum Schutz der im Gebiet angetroffenen geschützten Zauneidechse hat ein Büro einen gesonderten Maßnahmeplan erstellt. Im B-Plan steht geschrieben: „Vor der Entfernung bzw. Umlagerung der noch vorhandenen Erdstoff- und Bauschutthaufen sind die Zauneidechsen mittels eines Fangzaunes schonend abzufangen.“