Kahla. Kahla, Hermsdorf, Rothenstein: Zu mehreren Wahlen steht nur ein Bewerber fest. Das können Bürger tun, wenn sie sich gegen diesen entscheiden.

Mehrere Stimmzettel sind am Sonntag, 26. Mai, überschaubar. Zu drei Bürgermeister-Wahlen tritt nur jeweils ein Kandidat an - in Kahla (Jan Schönfeld, parteilos), Rothenstein (Matthias Kühne, parteilos) und Hermsdorf (Benny Hofmann, parteilos). In den einigen Ortsteilen von Dornburg-Camburg - Tümpling, Dorndorf-Steudnitz, Hirschroda und Zöthen - steht ebenfalls ein Bewerber auf dem Wahlzettel. Haben die Bürger also keine Wahl?

Der Newsletter für das Saale-Holzland

Alle wichtigen Informationen aus der Region Saale-Holzland, egal ob Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur oder gesellschaftliches Leben.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Doch, geht aus der Thüringer Kommunalwahlgesetz hervor. Der Wähler kann entweder den Wahlvorschlag ankreuzen oder „eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf“ eintragen. Wichtig ist, dass die Person auch wählbar ist, also mindestens 18 Jahre alt ist. Hauptamtliche Bürgermeister dürfen nicht älter als 65 Jahre sein. Der zur Wahl Vorgeschlagene sollte für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung „im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung“ eintreten.

Scheinkandidatur ist nicht ausgeschlossen im Saale-Holzland

Gewählt ist, wer die Mehrheit - also mehr als 50 Prozent der Stimmen - auf sich vereint. Dass ein offiziell zugelassener Bewerber dies nicht erreicht, ist äußerst unwahrscheinlich. Allerdings könnte eine geringere prozentuale Zustimmung auch ein Zeichen von Unzufriedenheit in einer Stadt oder Gemeinde sein. Sollte eine andere Person die Mehrheit auf sich vereinen, weil Bürger diese auf den Wahlzettel schrieben, ist diese aber nicht verpflichtet, das Amt anzutreten.

Mancher Bürgermeister tritt übrigens auch auf einer Liste für den Stadt- oder Gemeinderat an. Wenn er im Bürgermeister-Amt bleiben will, gehen diese Stimmen an einen Nachrücker für das Gremium. Die sogenannte Scheinkandidatur ist immer wieder Thema zu Kommunalwahlen, aber in Thüringen nicht untersagt.

Mehr zur Landratswahl im Saale-Holzland-Kreis