Bisher war mir gar nicht bewusst, dass der klassische Mieter beim Thema E-Auto derzeit noch vor großen Hürden steht. Ohne Stellplatz ist der Fahrer ausschließlich auf öffentliche Stationen angewiesen.

Würde ich mir wirklich ein Elektroauto zulegen, wenn ich weiß, dass ich dieses an meiner Wohnung gar nicht aufladen kann? Wohl kaum. Doch auch wer von seinem Vermieter einen Stellplatz für ein Automobil – beispielsweise in Hinterhof oder Tiefgarage – gestellt bekommt, der darf hier nicht einfach eine sogenannte Wall-Box installieren. Erstens würden ein oder zwei solcher Wall-Boxen viele Hausanschlüsse derzeit an ihre Grenzen bringen. Zweitens bräuchte man sowieso die Genehmigung vom Vermieter.

Einen Rechtsanspruch, dass der Vermieter die Arbeiten veranlasst, gibt es nicht. Eine Gesetzesänderung wird von der Bundesregierung diskutiert, steht aber noch in den Sternen. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass der Mieter die Kosten für das Unterfangen zu tragen hat. So lange es beim Thema E-Mobilität solche Flaschenhälse gibt, wird sie es schwer haben, sich durchzusetzen. Damit gemeint sind Komfort- und Nutzungseinschränkungen, die Fortschritte in anderen Bereichen obsolet machen, weil sie für sich alleine Abschreckung genug sind. Keiner sagt, dass die Umstellung einer ganzen Verkehrsinfrastruktur eine leichte Aufgabe ist. Mit Stückwerk wird es nichts. Zu sagen, erst kommt die Reichweite, dann die Ladesäulen und dann kümmern wir uns darum, dass Nutzer zuhause laden können, funktioniert nicht. Es braucht ein ganzheitliches Konzept.

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