Zeulenroda-Triebes. Rampen für Rollstuhlfahrer dürfen höchstens eine Steigung von sechs Prozent haben. Am Rewe-Markt sollen es bis zu neun Prozent sein.
Stadtrat: Rollstuhlrampe am Supermarkt in Zeulenroda zu steil
Von Norman Börner
Zeulenroda-Triebes. Rampen für Rollstuhlfahrer dürfen höchstens eine Steigung von sechs Prozent haben. Am Rewe-Markt sollen es bis zu neun Prozent sein.
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