Frankfurt/Main. Auf dem Außerordentlichen Bundestag will der Deutsche Fußball-Bund eine Erlaubnis einholen, die Spiele „in zeitlich kurzer Reihenfolge“ auszutragen.

Wegen der Corona-Pandemie plant der Deutsche Fußball-Bund weitreichende Regeländerungen, die am Montag der Außerordentliche DFB-Bundestag beschließen soll. Betroffen sind unter anderem die dritte Liga und die Frauen-Bundesliga. So soll per Dringlichkeitsantrag mit einer vom DFB-Präsidium eingereichten Klausel möglich werden, Mannschaften die bislang gültige 72-Stunden-Pause nach Spielen zu kürzen.

Spiele in zeitlich kurzer Reihenfolge sollen möglich werden

Für die dritte Liga, die erste und zweite Frauen-Bundesliga und den DFB-Pokal sollen Sonderregelungen beschlossen werden, die in dieser und nächster Saison gelten: „Bei den Ansetzungen des Spielleiters ist das übergeordnete Verbandsinteresse zur Durchführung und sportlichen Beendigung des Spielbetriebes stets vorrangig. Der Spielleiter einer Spielklasse kann hierzu auch Spiele in zeitlich kurzer Reihenfolge unter Abweichen vom Rahmenterminkalender und den sonst üblichen zeitlichen Mindestabständen von 72 Stunden zwischen zwei Spielen einer Mannschaft ansetzen“, heißt es im Antrag. Zudem: „Die Entscheidungen des Spielleiters sind endgültig. Entgegenstehende Regelungen sind unbeachtlich.“

72-Stunden-Regel soll für diese und nächste Spielzeit fallen

Im Klartext bedeutet dies: Bislang müssen 72 Stunden zwischen zwei Spielen liegen. Künftig wäre es sogar möglich, Vereine zu zwei Partien an aufeinanderfolgenden Tagen zu verpflichten. Interessant dabei: Der DFB lehnt eine Aufstockung der dritten Liga unter anderem mit Bezug auf die hohe Belastung der Spieler ab, weil im kommenden Spieljahr bis zu 19 englische Wochen notwendig seien. Die nun eingebrachte Sonderregel kann aber zu einer deutlich höheren Belastung führen.

Im gleichen Antrag soll auch beschieden werden, dass Spiele in andere Stadien verlegt werden können oder der Heimrechtstausch möglich ist – „in Abstimmung mit der DFB-Zentralverwaltung“. Zuständig für die Entscheidung soll der Spielleiter der jeweiligen Spielklasse sein.

Der Außerordentliche Bundestag tritt am Montagnachmittag per Videokonferenz zusammen und soll über die Anträge befinden.

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