Berlin. Geht etwa die Heizung kaputt, müssen Kosten oft mit einem Kredit gedeckt werden. Doch einer Personengruppe ist der Zugang erschwert.

Geht die Heizung kaputt, kommen auf Eigenheimbesitzer mitunter hohe Kosten zu. Zwar fördert der Bund mit Inkrafttreten des unlängst vom Bundestag beschlossenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) den Umstieg mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Dennoch kann gerade der Einbau einer neuen Heizung, die laut Heizungsgesetz mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, kostenintensiv werden.

Die Aufnahme eines Kredites ist also nicht unwahrscheinlich. Allerdings sieht sich dabei eine Personengruppe in Deutschland zunehmend mit Hürden konfrontiert: Laut einer Studie haben es ältere Menschen zunehmend schwer, bei Banken Geld aufzunehmen. Das Alter spiele bei der Kreditvergabepraxis eine „benachteiligende Rolle“, heißt es in der Untersuchung des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF). Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, sieht darin ein „Warnsignal“.

Kredite für Heizung und Co.: Über die Hälfte der Befragten bestätigt Altersgrenze

Für das von der Antidiskriminierungsstelle geförderte IFF-Forschungsprojekt wurden Banken und Versicherungen dazu befragt, ob und auf welche Weise das Alter bei der Begründung von Darlehensverträgen als Kriterium dient. Insgesamt wurden 100 Kreditinstitute befragt, davon 35 öffentlich-rechtliche Institute, 33 private Geschäftsbanken und 32 Genossenschaftsbanken.

55 Prozent der Befragten bestätigten dabei die Existenz von Altersgrenzen bei der Vergabe von Konsumkrediten. Bei Immobilienkrediten bejahten dies sogar 71 Prozent. 41 Prozent der Befragten gaben überdies an, dass es Altersgrenzen für die Beantragung eines Konsumkredits gibt, die im Durchschnitt bei 67 Jahren liegen. Beim Immobilienkredit sagten dies mit 57 Prozent der Befragten noch signifikant mehr. Auch hier liegt die Altersgrenze im Schnitt bei 67 Jahren.

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Banken nehmen sinkende Rückzahlungswahrscheinlichkeit an

Als Grund für diese Praxis führen die Studienautoren an, dass von den Finanzinstituten verbreitet angenommen wird, „dass mit fortschreitendem Alter die Rückzahlungswahrscheinlichkeit“ sinkt. Gründe hierfür seien „beispielsweise das verringerte Einkommen im Rentenalter, das erhöhte Sterberisiko und das erhöhte Risiko der Pflegebedürftigkeit“.

Reaktionen darauf sind demnach „teilweise Altersgrenzen und der notwendige Abschluss einer Restschuldversicherung“. Aber auch Restschuldversicherungen, durch die sich Hinterbliebene vor den Schulden des verstorbenen Kreditnehmers absichern, können zu einer altersbedingten Benachteiligung führen. Etwa dann, wenn sie ab einem bestimmten Alter gar nicht mehr verkauft werden, diese zugleich aber für einen Teil der Anbieter Voraussetzung für eine Kreditvergabe an Ältere sind.

Und noch einen weiteren Faktor gibt es, der sich potenziell benachteiligend auswirkt: Aufgrund der zunehmenden Filialschließungen, beschleunigt noch einmal durch die Corona-Krise, sei „vor allem für ältere Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer der Zugang zu Beratung erschwert“, heißt es in der Studie weiter.

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Ataman fürchtet, dass Ältere etwa ihre Heizung nicht finanzieren können

Außerdem wird in der Untersuchung darauf verwiesen, dass Kreditanträge älterer Menschen oft ohne individuelle Prüfungen abgelehnt würden. Als Grund hierfür wird die zunehmende Standardisierung der Kreditvergabe genannt, zusätzlich angetrieben durch die Digitalisierung und die zunehmende Vermittlung von Krediten durch Dritte, etwa Onlineportale.

Alarmiert ist deshalb auch die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman. „Banken sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, unter welchen Bedingungen sie Kredite vergeben“, erklärte sie. „Aber pauschale Ablehnungen wegen des Alters – die sind falsch“, fügte sie hinzu. Denn dies könne unter anderem dazu führen, dass ältere Hausbesitzende, die zum Beispiel ihre Heizung erneuern müssten, ernsthafte Probleme bekämen, warnte Ataman in den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).

Ältere Menschen bräuchten die Möglichkeit, „bei entsprechenden Sicherheiten Geld zu bekommen“, forderte die Antidiskriminierungsbeauftragte und schlug vor, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu ändern, um pauschale Ablehnungen von Krediten wegen des Alters künftig zu verhindern. Außerdem sollten Banken in Zukunft Ablehnungen von Krediten transparenter begründen müssen. (fmg/afp)

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