Gera. Das Abholzen von Wäldern, um Windkraftanlagen zu errichten, will die CDU in Thüringen gesetzlich verhindern. Der Antrag zu Thüringer Gesetzesnovelle – Landtagsabgeordnete Voigt und Gruhner: „Rot-Rot-Grün soll Farbe bekennen“.

Das Abholzen von Wäldern, um Windkraftanlagen zu errichten, will die CDU in Thüringen gesetzlich verhindern. Die Oppositionsfraktion plant, sich mit einem entsprechenden Änderungsantrag in die von der rot-rot-grünen Landesregierung geplanten Novelle des Thüringer Waldgesetzes einzumischen.

Der Antrag liegt der Redaktion im Wortlaut vor. Darin heißt es: „Eine Umwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.“ Der CDU-Landtagsabgeordnete Mario Voigt (Saale-Holzland-Kreis) bestätigte dieser Zeitung das Vorhaben. Er und sein Fraktionskollege Stefan Gruhner (Saale-Orla-Kreis) wollten auf diesem Weg die Landesregierung dazu bringen, „Farbe zu bekennen.“

Voigt meint, es ginge nicht an, dass in den Nachbarbundesländern Sachsen-Anhalt und Bayern große Wiederaufforstungspläne reiften, während in Thüringen Wälder für die Errichtung von Windkraftanlagen weichen sollten.

Als Beispiel nannte er den von der Firma „Abo Wind“ geplanten Windpark in Sankt Gangloff nahe der Autobahn. Dort sollen im Wald Bäume für bis zu zwölf Windkraftanlagen weichen.

„Wald-Kampf-Tage“

Nach Betreiberangaben könnten so 35.000 Haushalte mit Strom versorgt werden. Jährlich ließe sich der Ausstoß von 92.000 Tonnen Kohlendioxid vermeiden. Der dort erzeugte Strom soll den Markennamen „Thüringer Landstrom“ tragen. Das Unternehmen kooperiert dazu mit der Genossenschaft Bürger-Energie Saale-Holzland und wirbt für die Gewinne aus der Stromerzeugung als „lokale Wertschöpfung“. Gegen das Fällen von Bäumen zur Errichtung der Windkraftanlagen hat sich eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Unser Holzland – Kein Windkraftland“ formiert. Aus Protest gegen die Anlagenpläne organisiert die Initiative wiederkehrende „Wald-Kampf-Tage“.

CDU-Politiker Voigt plädiert dafür, Windkraftanlagen nur im Einklang mit der Bevölkerung zu errichten. Es gebe in Thüringen Orte, wo das erwünscht sei.

Eine Novelle des Thüringer Waldgesetzes ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in Jena notwendig geworden. Die Richter hatten 2018 erkannt, dass es an einer gesetzlichen Grundlage für die Umtra-gung von Waldanteilen in Grundbüchern beim Wechsel von Eigentümern mangelt. Auslöser des Gerichtsentscheids war das Vorhaben von Mitgliedern von Waldgenossenschaften, ihre Anteile zu verkaufen.

Der gemeinsame Gesetzentwurf von Linkspartei, SPD und Grünen zur Novelle des Thüringer Waldgesetzes soll nicht nur diese Gesetzeslücke schließen. Die Regierungsparteien wollen gleichzeitig auch das bislang verbotene Radfahren und Reiten auf Waldwegen erlauben.