Kammern beantragen Fristverlängerung der IHK-Klage vor Verwaltungsgericht Gera
Kammern beantragen Fristverlängerung der IHK-Klage vor Verwaltungsgericht Gera
Steffen Beikirch
GeraDas Land hat eine Ausnahme von der Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof abgelehnt. Die IHK-Klage vorm Verwaltungsgericht Gera wird frühestens im Mai verhandelt.
Die IHK-Klage vorm Verwaltungsgericht Gera wird frühestens im Mai verhandelt. Symbolfoto: Daniel Naupold
Foto: zgt
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Die drei Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHK) erhalten vom Land keine Freistellung von der Prüfung des Thüringer Rechnungshofes. Ein entsprechender Bescheid des Wirtschaftsministeriums ging den Kammern aus Erfurt, Suhl und Gera bereits Ende September zu.