Erfurt. Beamte sind eigentlich die Kernklientel privater Krankenversicherungen. Mit einem Landeszuschuss zu den Beiträgen ist der Anreiz für sie höher, sich eine gesetzliche Kasse zu suchen.

In Thüringen haben nach Angaben des Finanzministeriums seit Jahresbeginn etwa 1100 Beamte einen Landeszuschuss für ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Es sei davon auszugehen, dass mindestens 164 dieser Anträge von neu eingestellten Beamten kamen, sagte ein Ministeriumssprecher.

Die Möglichkeit dieses Zuschusses war mit Beginn dieses Jahres eingeführt worden, um Beamten Wahlfreiheit in der Krankenversicherung zu ermöglichen. Normalerweise sind sie privat versichert. Im Krankheitsfall erhalten sie vom Land als Dienstherren einen Zuschuss zur Behandlung, die sogenannte Beihilfe. Entschieden sie sich bisher dennoch für eine gesetzliche Kasse, mussten sie den Beitrag komplett selbst tragen - auch den Arbeitgeberanteil.

Für diese Beamten und für neu eingestellte Landesdiener übernimmt das Land nun - wie bei Angestellten auch - die Hälfte des Kassenbeitrags. Von ihnen stammten sehr wahrscheinlich die restlichen Anträge, so der Sprecher. Ganz präzise Angaben zu den Krankenversicherungsverhältnissen der Landesbeamten erfasst das Ministerium nach seinen Angaben aber nicht.

Beamte müssen sich mit Beginn ihrer Tätigkeit im Landesdienst für eine gesetzliche oder private Kasse entscheiden. Versichern sie sich privat, können sie diese Entscheidung in der Regel nicht rückgängig machen. „Eine Beamtin beziehungsweise ein Beamter, der bereits in der privaten Krankenversicherung ist, kann aus rechtlichen Gründen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln“, sagte der Sprecher des Ministeriums.

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) reagierte positiv auf die Zahl der bisherigen Anträge. „Ich bin sehr zufrieden damit, wie sie angenommen wird“, sagte sie. Sie sieht in dem Zuschuss für Beamte auch keine ungerechtfertigte Besserstellung von Beamten im Vergleich zu Angestellten. In Thüringen arbeiten etwa 30.000 Beamte im Landesdienst, hauptsächlich bei der Polizei, in Schulen und Landesämtern.

Der Thüringer Beamtenbund hatte die Einführung des Zuschusses als „ideologisch motiviert“ kritisiert. Der Lobbyverband hatte zwar eingeräumt, dass sich die gesetzliche Krankenversicherung in bestimmten Konstellationen für Landesbeamte rechne, war aber von Einzelfällen ausgegangen. Zustimmung war hingegen von den Gewerkschaften gekommen.