Erfurt. Fußballspiele mal mit, mal ohne Fans seien ebensowenig vermittelbar wie Großveranstaltungen, die in einem Land stattfinden, im anderen aber nicht, sagt der Virologe Rainer Lundershausen.

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland warnt der Erfurter Infektiologe Rainer Lundershausen vor Unsachlichkeit und Schuldzuweisungen. Von einem grundsächlichen Versagen der Politik könne keine Rede sein, sagte der niedergelassene Mediziner, der auch Mitglied der beim Thüringer Gesundheitsministerium angesiedelten Corona-Koordinierungsgruppe ist.

„Vertreter von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Pflegeeinrichtungen, Landesverwaltungsamt, Gesundheitsämtern und Landesärztekammer beraten in themenspezifischen Arbeitsgruppen mit den Mitarbeitern des Ministeriums über die ambulante und stationäre Versorgung, die Bereitstellung von Schutzkleidung, Schutzmasken, Medikamenten ,Testkapazitäten und das Versorgungsmanagement bei Verdachts- und Erkrankungsfällen . Das passiert mittlerweile mehrmals pro Woche“, sagte Lundershausen.

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So hat die KV-Regionalstelle Erfurt beschlossen, gemeinsam mit dem Helios-Klinikum auf dessen Gelände mit separat zugänglichem Bereich eine ärztlich besetzte Konsultationsstelle zur Diagnostik und zur sachgerechten Versorgung von Patienten einzurichten, bei denen nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes eine SARS-COV-2 – Infektion ausgeschlossen oder nachgewiesen werden muss. Die Zuweisung der Patienten soll über Haus- und Fachärzte Im Versorgungsgebiet Erfurt erfolgen.

Laut Lundershausen gebe es beim Corona-Virus einen hochdynamischen Ansteckungsprozess, das rechtfertige die hohe Aufmerksamkeit. Er halte aber nichts von massenhaften Test ohne der vom Robert-Koch-Institut vorgegeben Kriterien. In einem berechtigtem Verdachtsfall ist eine unmittelbare häusliche Isolation wichtiger als ein sofortiger Test, der auch im Verlauf noch erfolgen kann“, sagte der Experte. Dies diene auch der Entlastung der Labore, deren Rücklaufzeiten sonst immer länger würden.

In diesem Zusammenhang verwies der Infektiologe auf den Unterschied zwischen häuslicher Isolation und einer Quarantäne. Letztere könne nur ein Amtsarzt verfügen. Bei der häuslichen Isolation stelle sich allerdings die Frage der rechtlichen Absicherung der Betroffenen in punkto Arbeitsunfähigkeit. Krankschreibungen seien in diesem Fall formal rechtlich nicht zulässig, da die Betroffenen nicht erkrank sind. „Hier bedarf es unbedingt einer rechtlichen Absicherung für Patienten und Ärzte, so der Erfurter Mediziner.

Das Thüringer Verbot von Veranstaltungen ab 1000 Personen bezeichnete Lundershausen als sachlich richtige Entscheidung, damit gebe es nunmehr eine verbindliche und formale Festlegung, nach der sich Veranstalter richten könnten. Um die Ausbreitung überall in Deutschland einzudämmen, hält er aber eine bundeseinheitliche Regelungen für dringend erforderlich.

Fußballspiele mal mit, mal ohne Fans seien ebenso wenig vermittelbar wie Großveranstaltungen, die in einem Bundesland stattfinden, im anderen aber nicht. In der Thüringer Ärzteschaft habe man sich aktuell darauf verständigt, Veranstaltungen für medizinisches Personal zu begrenzen. „Der Ausfall von medizinischen Personal durch hierbei mögliche Kontakte wäre angesichts des Ernstes der Lage aktuell nicht zu rechtfertigen“, sagte Lundershausen.

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