Erfurt. Liegt der Verdacht einer Corona-Infektion vor, kann der Schüler im Zweifel vom Unterricht befreit werden. Momentan gibt es jedoch für die Bildungseinrichtungen noch keine einheitliche Regelung.

Die Zahl der aus Thüringer Schulen gemeldeten Corona-Verdachtsfälle lag nach Auskunft des Bildungsministeriums am Dienstagabend im „unteren zweistelligen Bereich“. Das bedeute nicht, dass jede Meldung die Kriterien eines begründeten Verdachts erfüllen, erläutert eine Sprecherin diese Zahl. Dies müsse in jedem Einzelfall geprüft werden.

Ein „begründeter Verdachtsfall“ liege vor, wenn eine Person Erkältungssymptome aufweist und gleichzeitig entweder in einem Risikogebiet war oder Kontakt mit einer erkrankten Person hatte.

Für den generellen Umgang mit Verdachtsfällen gibt es für Schulen aktuell keine einheitliche verbindliche Regelung. Es werden lediglich den Schulleitungen empfohlen, den Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder frei zu stellen, bis Testergebnisse Klarheit verschaffen.

Die Entscheidung dafür liege aber derzeit in der Verantwortung der betreffenden Schulen, bei Unsicherheiten könnten auch die Schulämter konsultiert werden. Auch wenn Schulleitungen diese Möglichkeit nicht ausdrücklich den Eltern mitteilen, dürfen sie ihre Kinder bis zur Abklärung zu Hause lassen, stellt das Ministerium klar. Das gelte dann nicht als Verletzung der Schulpflicht.

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