Erfurt/Berlin. Die Initiative „Kultur ins Grundgesetz“ hat nicht genug Unterschriften für eine Online-Petition zusammenbekommen. Die Frist wurde jetzt verlängert.

Der ursprüngliche Plan der Initiative „Kultur ins Grundgesetz“ ist gescheitert. Binnen sechs Wochen sollten 50.000 Unterschriften für die Online-Petition zusammenkommen, bevor sie im Bundestag eingereicht wird. Wenige Tage vor Ende der Zeichnungsfrist am Sonntag sind es aber nur knapp 19.000 (darunter rund 940 aus Thüringen). Um das vollständige Scheitern abzuwenden, ist die Frist jetzt deutlich verlängert worden: bis 13. Juni. Aus sechs Wochen werden insgesamt also sechs Monate.

Die Feier- und Urlaubstage hätten Aufmerksamkeit genommen, erklärte dieser Tage Kathrin Schülein vom Berliner Theater Adlershof; sie initiierte die Petition mit mehreren Künstlern und Kulturschaffenden. Auf der Internetpräsenz heißt es, auch der Lockdown, der beispielsweise das persönliche Werben um Stimmen nicht zulasse, hätte zur Entscheidung geführt, die Frist zu verlängern.

„Wir können nur digital Unterschriften sammeln“, erklärte Schülein. Das allerdings, ließe sich einwenden, ist ja der Sinn einer Online-Petition. Doch womöglich ist man auch in der Szene selbst skeptisch, ob „Kultur ins Grundgesetz“ die richtige Antwort auf Probleme ist, die die Corona-Krise nicht verursachte, aber verschärfte.

Ziel ist es, den Schutz von Kunst und Kultur sowie die unbeschränkte Teilhabe aller daran zum einklagbaren Grundrecht zu machen. Experten wie der Verfassungsrechtler Michael Brenner, aber zum Beispiel auch der Deutsche Kulturrat halten ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz für erfolgversprechender. Unterdessen betont die Initiative, es seien nicht zwingend 50.000 Unterschriften notwendig, um die Petition einzureichen, aber hilfreich: „Je höher der gesellschaftliche Druck ist, desto wahrscheinlicher ist die Anerkennung und Auseinandersetzung mit dem Anliegen ,Kultur ins Grundgesetz‘.“

  • Informationen unter www.kulturinsgrundgesetz.de