Erfurt. Eigentlich sollten sie bis Ende Januar vorliegen - doch viele Immobilienbesitzer in Thüringen ließen sich Zeit mit der Grundsteuererklärung. Was ihnen jetzt droht.

Fast ein halbes Jahr nach Ende der Abgabefrist trudeln bei den Finanzämtern in Thüringen noch Grundsteuererklärungen ein. Allein im Juli seien bisher mehr als 4700 Erklärungen eingegangen, teilte das Thüringer Finanzministerium auf Anfrage in Erfurt mit. Mit Stand dieser Woche lägen damit rund 1,1 Millionen Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform vor.

Ausgehend von 1,25 Millionen abzugebenden Erklärungen betrage die Eingangsquote damit 88,3 Prozent. In den meisten Bundesländern liegt diese Quote um 90 Prozent, ergab eine dpa-Umfrage. In Thüringen stehen laut Ministerium noch rund 149.000 Erklärungen aus.

Schätzung und Verspätungszuschlag droht

Grundstücksbesitzer, die sich bisher ihrer gesetzlichen Pflicht nicht gestellt haben, droht nun die Schätzung des Grundsteuerwerts. Zudem könnten die Finanzämter einen Verspätungszuschlag festsetzen, erklärte eine Ministeriumssprecherin.

Viele Thüringer haben inzwischen schon Post vom Finanzamt mit der sogenannten Feststellung des Grundstückswerts bekommen. Bis Mitte Juli waren es insgesamt rund 619.000. Damit lägen für rund die Hälfte der abzugebenden Erklärungen Hauptfeststellungen vor. "Da die Wertverhältnisse bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ganz andere als diejenigen für die bisherigen Einheitswerte sind, lässt ein deutlich höherer Grundsteuerwert noch keinen Rückschluss auf eine höhere Grundsteuer ab 2025 zu", erklärte das Thüringer Finanzministerium.

Ursprüngliche Abgabefrist war Ende Oktober 2022

Auch der Vergleich des bisherigen Grundsteuer-Messbetrags mit dem neuen Messbetrag sei wenig zweckkmäßig, da die Kommunen ihren Hebesatz - und damit die entscheidende Größe für die Berechnung der neuen Grundsteuer - erst im Laufe des Jahres 2024 beschließen würden.

Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie bis Ende Januar verlängert. Von 2025 an soll die neue Grundsteuerberechnung gelten. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.

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