Sonneberg. In Sonneberg wurden in der Nacht zu Dienstag mehrfach Schüsse gehört. Besorgte Passanten informierten die Polizei.

In der Nacht von Montag zu Dienstag wurden von einem Passanten mehrfach Schüsse gehört, welche aus dem Bereich des Sportplatzes in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße in Sonneberg kamen.

Nach Entsendung von insgesamt vier Streifenwagen wurde schließlich eine Gruppe von sieben Personen im Alter von 13 bis 20 Jahren angetroffen und kontrolliert. Offenbar hatten diese die Schuss- und Knallgeräusche verursacht.

Die erste Befragung der Jugendlichen ergab, dass sie scheinbar mit Schreckschusswaffen geschossen hatten. Diese Schusswaffen konnten jedoch bei den Durchsuchungen aller beteiligten Personen bisher nicht aufgefunden werden.

Drei Tatverdächtige ausfindig gemacht

Eine Absuche der zurückgelegten Strecke der Gruppe führte schließlich zum Auffinden zweier Schreckschusswaffen, welche in einer Wiese zurückgelassen wurden. Diese Schreckschusswaffen bedingen beim Führen im öffentlichen Raum den Besitz und die Mitführpflicht eines kleinen Waffenscheins, sowie die Volljährigkeit des Eigentümers.

Keiner der Beteiligten konnte einen solchen kleinen Waffenschein vorweisen. Die Waffen wurden durch die Polizei beschlagnahmt. Es konnten durch die weiteren Ermittlungen drei Tatverdächtige ausfindig gemacht werden. Gegen diese drei Männer wird nun wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz ermittelt.

„Nur“ Schreckschusswaffen?

Häufig lösen solche und ähnliche Sachverhalte derzeit große Polizeieinsätze aus. Hintergrund sind die in der Vergangenheit gehäuften Einsätze nach Amok- oder sonstigen Gefahrenlagen mit Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit.

Alle Beteiligten der Gruppe können somit von Glück reden, dass der Einsatz so glimpflich für sie ablief. Auch wenn die Jugendlichen „nur“ Schreckschusswaffen benutzten, erwecken diese ihrem äußeren Anschein nach auf den ersten Blick den Eindruck einer richtigen Schusswaffe.

Es ist daher für die Allgemeinheit dringend geboten, sensibel und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit Waffen aller Art umzugehen. Im Falle von Schusswaffengebrauch, kann dies eine niedrige Einschreitschwelle der Polizei bedeuten, um eine Gefahr für die Allgemeinheit abzuwehren. Egal ob es sich um Schreckschuss- Spielzeug- oder Anscheinswaffen handelt.

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