Saalburg. Vattenfall spricht von einem Kompromiss zwischen den touristischen Interessen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen

Das Entsetzen war groß, als im vergangenen März ein Bagger plötzlich damit beschäftigt war, den Sandstrand an der Saale bei Saalburg unterhalb des Wetteraweges zu entfernen. Zu den Hintergründen war bislang nichts an die Öffentlichkeit gelangt. Es gab lediglich den Hinweis vom Talsperreneigentümer Vattenfall, wonach „der Eintrag von fremden Materialien in den Staubereich grundsätzlich verboten“ sei.

Trotzdem überraschte der Zeitpunkt, schließlich gab es den „Beach“ schon über zehn Jahre – und es wurde ständig vor dem „SonneMondSterne“-Festival frischer Sand aufgeschüttet, um die Besucher zu erfreuen.

Jetzt hat sich Vattenfall erstmals gegenüber unserer Zeitung etwas konkreter geäußert, ohne jedoch in Details zu gehen. Demzufolge hatte der Festivalveranstalter im vorigen Jahr aufgrund des extrem niedrigen Pegels offenbar das Maß des Erlaubten überschritten. Denn wie es heißt, muss nicht der komplette Sandstrand entfernt werden. „Die Grenze des verbleibenden Sandstreifens stellt einen Kompromiss zwischen dem touristischen Interesse und den gesetzlichen Rahmenbedingungen dar“, heißt es diplomatisch seitens Vattenfall. Demnach gibt es eine vertragliche Vereinbarung, zu deren Inhalt keine Auskunft gegeben werde. Aber der darin angefragte Bereich für den Sandstrand könne beibehalten werden. Auf den Vorhalt, dass auch ein anderer touristischer Anbieter in Saalburg die Absicht hatte, einen kleineren Sandstrand anzulegen, ihm das jedoch nicht genehmigt werde, entgegnete Vattenfall, dass „keine Anfragen vorliegen“. Grundsätzlich würden derartige Anträge der Einzelfallprüfung unterliegen.

Der Sand, der entfernt werden musste, türmt sich derzeit noch zu einem Haufen unweit des Strandes. Bauarbeiten im Wet­teraweg hatten die Abfuhr nicht ermöglicht. Für den Strand kann der Sand nicht mehr genutzt werden, weshalb er entsorgt werden soll. Der Eigentümer erklärte auf Anfrage, nichts dagegen zu haben, wenn sich private Interessenten bedienen.