Berlin. Wer einen Hund besitzt, wird nicht um sie herumkommen: Die Hundesteuer muss in ganz Deutschland gezahlt werden. Doch warum eigentlich?

Ein fröhliches Schnuppern und der treue Blick eines Vierbeiners – der Hund ist in Deutschland ein überaus beliebtes Haustier. Nach Schätzungen des Verbandes für das Deutsche Hundewesen leben derzeit rund 10 Millionen Hunde im Land. Doch hinter dem idyllischen Bild der Hundehaltung lauern oft finanzielle Verpflichtungen. Dazu zählt neben den laufenden Kosten für Tierarzt, Futter und Spielzeug auch die Hundesteuer. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter dieser Abgabe und wofür verwendet der Staat das Geld?

Die Besteuerung auf Hunde ist tief in der Geschichte verwurzelt und wird daher als eine "traditionelle, historisch gewachsene kommunale Aufwandsteuer" bezeichnet, wie eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin auf Anfrage dieser Redaktion erklärt. Auf der Fläche des heutigen Bundesgebietes habe sich die Hundesteuer inzwischen seit nahezu 200 Jahren erhalten.

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Die Hundesteuer soll die Zahl der Hunde begrenzen

Mittlerweile gehört die Hundesteuer nach Artikel 105 Absatz. 2a des Grundgesetzes zu den herkömmlichen Aufwandsteuern, weil das Halten eines Hundes laut Bundesfinanzministerium "über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert". Sie dient daher vor allem dem Zweck, "ordnungspolitische Ziele" zu verfolgen und soll unter anderem dazu beitragen, "die Zahl der Hunde zu begrenzen", schreibt das Bundesfinanzministerium.

Rechtsgrundlage hiervon seien laut der Senatssprecherin aus Berlin die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer, auf deren Grundlage die Gemeinden eine Hundesteuersatzung verabschieden können. In den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin gebe es stattdessen Hundesteuergesetze. "Die Festlegung des Steuersatzes obliegt somit jeder Gemeinde bzw. jedem Stadtstaat in eigener Zuständigkeit", erklärt eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin.

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In Großstädten ist die Hundesteuer deutlich höher als in kleineren Gemeinden

So beträgt die Hundesteuer in Berlin jährlich zum Beispiel 120 Euro, in Bremen 150 Euro, in Paderborn 72 Euro und in Ingolstadt nur 65 Euro. Auffällig ist, dass die Hundesteuer in deutschen Großstädten tendenziell deutlich höher ausfällt als in kleineren Städten oder Landkreisen. In der nordrhein-westfälischen Stadt Ahlen ist der erste Hund eines jeden Besitzers zum Beispiel sogar vollkommen steuerfrei.

Laut der Senatssprecherin hingen diese Unterschiede mit den "unterschiedlichen Begebenheiten" zusammen, die in einer städtischen beziehungsweise ländlichen Umgebung vorzufinden sind. Grundsätzlich müssten die Abgabensätze aber überall so gewählt werden, dass eine private Hundehaltung "grundsätzlich möglich und nicht nahezu ausgeschlossen ist."

Für blinde Menschen, Schäfer und Züchter gelten außerdem Sonderregelungen, die ihnen eine gewisse Erleichterung verschaffen, da sie entweder keine oder eine deutlich niedrige Hundesteuer zahlen müssen.

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Das droht, wenn man keine Hundesteuer zahlt

Da es sich bei den Abgaben für Hunde um Steuern im Sinne des Grundgesetzes handelt, stellen diese "keine Gegenleistung für eine besondere Leistung dar", so die Senatssprecherin. Das bedeutet: Sie dienen der Deckung des Bundes-, Landes- oder Gemeindehaushalts und sind grundsätzlich an keinen festen Verwendungszweck gebunden. Sprich: Die Gemeinde entscheidet selbst, wofür sie das eingenommene Geld benutzt.

Doch was passiert, wenn man die Hundesteuer ignoriert und einfach nicht zahlt? Die Antwort ist deutlich: Wer seine Pflichten als Hundehalter nicht erfüllt, riskiert nicht nur ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, sondern laut Senatssprecherin in Berlin auch "die Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der Abgabe der steuerlichen Anmeldung, die Festsetzung von Verspätungszuschlägen, die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen sowie ggf. die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens".

Besitzerinnen und Besitzer von Hunden sollten an das Zahlen der Hundesteuer denken. Sonst kann es teuer werden.
Besitzerinnen und Besitzer von Hunden sollten an das Zahlen der Hundesteuer denken. Sonst kann es teuer werden. © Regios24 / FUNKE Foto Services | Stefan Lohmann

Die Kontrolle einer steuerlichen Anmeldung von Katzen wäre schwierig

Denn gemäß des Hundesteuergesetztes ist der Hundebesitzer oder die Hundesbesitzerin dazu verpflichtet, binnen eines Monats nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt dies dem Finanzamt anzuzeigen, so die Senatssprecherin. Außerdem müssten Hundehalterinnen und Hundehalter die Hundesteuermarke am Halsband befestigen, sobald der Hund außerhalb eines eingezäunten Grundstücks geführt wird.

Wie die Sprecherin des Senates für Finanzen erklärt, würden die Ordnungsämter der Bezirke – zumindest in Berlin – regelmäßig im öffentlichen Raum Überprüfungen hinsichtlich der Einhaltung des Berliner Hundegesetzes bzw. des Hundesteuergesetzes durchführen.

In diesem Zusammenhang erklärt sich also auch, wieso man für Katzen keine Steuern zahlen muss: "Die Kontrolle der ordnungsgemäßen steuerlichen Anmeldung von Katzen in der Praxis als schwierig", heißt es vom Senat für Finanzen in Berlin. Viele Katzen würden ausschließlich in geschlossenen Räumen gehalten werden und auch die Identifikation von frei laufenden Katzen sei "nicht ohne Weiteres möglich."