Gera. Ein verhängnisvoller Waldspaziergang in Altenburg: Warum ein Enkel seine Großmutter umbringt.

Am Landgericht Gera hat am Dienstag ein Sicherungsverfahren begonnen. Ein Beschuldigter hat seine 81 Jahre alte Oma getötet. Der 25 Jahre alte Mann gestand die Tat, die sich am 15. April in einem Wäldchen in Altenburg zugetragen hatte.

Laut Staatsanwalt Jens Wörmann war der Beschuldigte gegen 12 Uhr mit seiner Oma zu einem gemeinsamen Spaziergang in den Wald am Lerchenberg aufgebrochen. Plötzlich habe er sie beschuldigt, für Tod des Großvaters verantwortlich zu sein – sie sei der Teufel. Er habe den Kopf der Frau mehrfach auf den Boden gestoßen, so dass die Frau schwere Gesichtsverletzungen erlitt. Am 25. April starb die Seniorin im Klinikum Altenburger Land an den Folgen der erheblichen Körperverletzung.

Drogenrausch löst Psychose aus

Aufgrund einer schweren, durch Drogenkonsum indizierten Psychose habe der junge Mann das Unrecht der Tat nicht einsehen können, sagt Wörmann. Das Verfahren läuft deshalb als Sicherungsverfahren. Darum droht dem Enkel keine Haftstrafe.

Der Beschuldigte äußert sich im Verfahren. Er war am Morgen des Tages zum Frühstück bei der Oma, sei danach wieder in seine Wohnung auf der gegenüberliegenden Straßenseite gegangen. „Wir hatten ein gutes Verhältnis, ich habe ihr oft beim Einkaufen geholfen“, sagt der 25-Jährige. Er habe am Vormittag massiv Forschungschemikalien konsumiert und danach die Oma gefragt, ob sie ihn mittags beim Gassigehen seiner Hündin begleiten wolle. Beim gemeinsamen Gang passierte es. „Ich hatte Todesängste und habe gesehen, dass der Oma Hörner wachsen“, sagt er. „Zuerst habe ich ihr gesagt, dass sie den Opa getötet hat. Ich konnte nicht mehr zwischen Wahnvorstellung und Realität unterscheiden.“

Täter wählt selbst den Notruf

Nach der Attacke habe er mehrfach den Notruf gewählt, weil er gemerkt habe, dass die Oma doch nicht der Teufel sei. „Ich habe zu ihr gesagt: Oma, für die Tat stehe ich gerade, ich wähle den Notruf.“

Die erste Strafkammer unter Vorsitz von Uwe Tonndorf erteilte die rechtlichen Hinweise, dass die Tat statt eines Totschlags auch eine Körperverletzung mit Todesfolge gewesen sein könnte. Es komme die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Betracht.

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