Gera. Der Angeklagte geht gegen das Urteil des Landgerichtes Gera vor, sitzt aber wegen Fluchtgefahr ein.

Das Landgericht Gera hat einen 51-jährigen Mann aus Gera zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht war zur Überzeugung gelangt, dass er seine volljährige Stieftochter vergewaltigt und seiner neunjährigen Tochter Pornofilme gezeigt hatte. Zudem fanden Ermittler kinder­pornografische Bilder und Videos auf dessen Handy.

Vor Gericht hatte der Angeklagte die Vergewaltigung bestritten. Innigen Kontakt räumte der Mann indes ein. Er habe mit der Tochter seiner Lebensgefährtin eine sexuelle Affäre gehabt. Bei einer Gartenparty seien sie zum ersten Mal intim geworden. Die Vergewaltigungen im Jahr 2014 seien hingegen erfunden. Der Angeklagte glaubt an einen Komplott, den ein Bekannter eingefädelt habe, weil er dem Hartz-IV-Empfänger den Geldhahn abgedreht habe. Doch das Gericht folgte dieser Auffassung nicht.

Wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft beantragte viereinhalb Jahre Haft. Der Verteidiger plädierte auf eine milde Strafe für die vom Angeklagten eingeräumten Delikte, im übrigen wollte er einen Freispruch erreichen.

Die zweite Strafkammer unter Vorsitz von Berndt Neidhardt entschied auf vier Jahre und drei Monate Haft. Sie stellte die Verfahren zu den Tatvorwürfen ein, dass der Angeklagte die Tochter des Bekannten aufgefordert haben soll, das Mädchen möge ihm Nacktbilder senden.

Die Kammer verfügte, dass der Geraer bis zur Rechtskraft des Urteils wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleibt. Das Urteil wird nämlich vorerst nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt hat. Die obersten Bundesrichter werden das schriftliche Urteil auf rechtliche Fehler prüfen und den Fall im Zweifel an eine andere Strafkammer zurückverweisen.

Gerichtsbericht: Geraer leugnet Vergewaltigung der Stieftochter