Hannover/Leipzig. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) appelliert an die Verwaltungsgerichte, sich nicht länger vor den Karren der sogenannten Querdenken-Bewegung spannen zu lassen.

Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek sagte am Sonntag in Hannover zu dem teils gewalttätigem Verlauf der Großdemonstration in Leipzig „dies war ein weiteres Beispiel für die Janusköpfigkeit der Veranstalter und der Teilnehmenden“.

Es sei „sehr schnell zu erkennen gewesen, dass die Tausenden Demonstrierenden nie in Erwägung gezogen hätten, den Auflagen des Verwaltungsgerichts und der Versammlungsbehörde zu folgen“, so Radek weiter. Mitverantwortung für erhöhte Infektionsrisiken trügen jedoch auch diejenigen, die solch offensichtliches Treiben nicht spürbar einschränkten. Bliebe dies weiter aus, käme es zu einem gleichen Szenario bei nächster Gelegenheit, bekräftigte Radek.

Aggressivität der Teilnehmer steigt von Mal zu Mal

„Der auf rechtsextreme Gruppierungen und Hooligans wirkende Sog der Corona-Leugner besorgt mich zutiefst. Es hat den Eindruck, als steige die Aggressivität der Teilnehmenden von Mal zu Mal an“, betonte der GdP-Vize. Die Leidtragenden dessen seien die polizeilichen Einsatzkräfte und deren Angehörige sowie das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.

„Der Vorsatz, mit dem während solcher Versammlungen und Aufzüge unsere Kolleginnen und Kollegen nicht nur angegriffen, sondern auch in große Gefahr gebracht werden, sich mit dem Corona-Virus anzustecken, macht mich fassungslos“, führte Radek fort. Für ihn ist es kaum nachvollziehbar, dass die „Massenversammlungen in Zeiten ständig steigender Infektionszahlen zugelassen würden“.

Polizei fühlt sich an der Nase geführt

Dem schloss sich auch Hagen Husgen, Vorsitzender der GdP in Sachsen, an und fand noch deutlichere Worte:. „Die Polizei muss erneut ausbaden, was andere zu verantworten haben. Ich sage es ganz offen: Unsere Kollegen fühlen sich an der Nase geführt. Sie sind es, die wieder einmal ihren Kopf hinhalten. Und das könnte man auch in stärkeren Worten ausdrücken.“

Jörg Radek zufolge ist es höchste Zeit daran zu erinnern, „dass die Versammlungsfreiheit kein Kaugummiparagraf sei, den jeder sich, so wie er mag, zurecht legen dürfe. Der Artikel 8 unseres Grundgesetzes verleiht uns allen ein äußerst wichtiges Grundrecht. Unser aller Verpflichtung ist es jedoch auch, die gesetzlichen Einschränkungen dieses demokratischen Eckpfeilers unserer Gesellschaft zu achten.“ Die Querdenken-Bewegung und ihre Mit- und Hinterherläufer lassen die schmerzlich vermissen“, verdeutlichte der Gewerkschafter.