Erfurt. Berichte über vorzeitige Entlassungen von Angeklagten in großen Prozessen aus der Untersuchungshaft haben hohe Wellen geschlagen. Bei den jüngsten Fällen ging es um Vorwürfe wegen Drogenhandels.

Besonders langwierige Prozesse oder geplatzte Fristen: Aus solchen und ähnlichen Gründen sind seit 2014 in Thüringen 37 Angeklagte und Beschuldigte noch vor Beginn oder Ende eines Strafverfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Dabei standen teils schwerwiegende Vorwürfe gegen die Betroffenen im Raum, wie aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage aus der AfD-Fraktion im Landtag hervorgeht.

Vor allem in den jüngsten Fällen ging es demnach um Vorwürfe wegen Drogenhandels. So wurden etwa im vergangenen Jahr drei Beschuldigte aus der Untersuchungshaft vorzeitig entlassen. Ihnen wurde unerlaubter bandenmäßiger Handel mit Drogen im großen Stil vorgeworfen. Hintergrund für solche Entlassungen sind Vorgaben der Strafprozessordnung, Paragraph 121, wonach die Untersuchungshaft wegen derselben Tat außer in Ausnahmen eigentlich nicht länger als sechs Monate dauern darf.

Das Thema der vorzeitigen Haftentlassung wurde zuletzt nach einem MDR-Bericht viel diskutiert. Dabei ging es auch um aktuelle Verhandlungen und Überlastungen vor allem am Landgericht Erfurt.

Fälle mit immensem Umfang können innerhalb der Fristen nicht zur Anklage gebracht werden

Richter Holger Pröbstel ist Vorsitzender der Strafkammer sowie Vorsitzender des Thüringer Richterbunds (Archivbild).
Richter Holger Pröbstel ist Vorsitzender der Strafkammer sowie Vorsitzender des Thüringer Richterbunds (Archivbild). © Fabian Klaus

"Wir werden mit Drogenverfahren geflutet, die einen immensen Umfang haben und die man häufig gar nicht innerhalb der prozessualen Fristen zur Anklage bringen kann", sagte dazu Holger Pröbstel, Vorsitzender des Thüringer Richterbunds und Vorsitzender der Strafkammer am Landgericht Erfurt. Die Schwemme an umfangreichen Drogenverfahren führt er unter anderem auf geknackte speziell geschützte Server zurück, über die Kriminelle offen etwa über ihre Drogengeschäfte kommunizierten. Von sogenannten Kryptodiensten ist dann häufig die Rede.

Fristen einzuhalten sei zudem schwierig, wenn es um gleich mehrere Angeklagte in einem Prozess gehe. "Dann sitzen da fünf Angeklagte auf der Bank und man muss mit deren Verteidigern Termine abstimmen, die alle auch noch andere Mandanten in Verfahren vertreten." Dazu kämen Ausfälle wegen Erkrankung und Urlaubspausen. Einige Angeklagte setzten zudem alles daran, Prozesse absichtlich zu verzögern, da sie wüssten, so vorzeitig die U-Haft verlassen zu können. "Denen fällt dann ein, dass sie Drogen- oder Alkoholprobleme haben, was aber längst nicht immer der Wahrheit entspricht."

"Momentan ist es wenig erbaulich", fasste Pröbstel die Situation zusammen. «Natürlich ist jeder Schwerverbrecher, der aus U-Haft entlassen wird, nicht schön.» Dennoch würden aus seiner Sicht einzelne Entlassungen hochgespielt, die meisten Haftsachen liefen. Er habe keine Patentlösung parat, zumal es sowohl an den Gerichten, wie auch bei der Polizei an Personal fehle. Helfen könnte ein grundsätzlicher Schritt: Die Strafprozessordnung müsste überholt werden, um mit den aktuellen Entwicklungen und den vielen Großverhandlungen Schritt halten zu können.