Weimar. Beim Verfassungsgericht in Weimar der Landesverband der ÖDP Klage eingereicht. Laut der Partei sind die Hürden zu hoch, um in die Parlamente einziehen zu können.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Klage des Landesverbandes der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen das Landeswahlgesetz verworfen. Der Antrag sei unzulässig, begründeten das Gericht am Mittwoch in Weimar seine Entscheidung. Die ÖDP wollte eine Absenkung der Mindestzahl der zu erbringenden Unterstützerunterschriften für die Zulassung von Parteien zur Wahl erreichen. Da diese Vorschrift bereits 1993 erlassen wurde, konnte die ÖDP dagegen selbst nicht mehr vorgehen.

Sie wandte sich daher dagegen, dass bei der Änderung des Wahlgesetzes im vergangenen Juni die Zahl von 250 nötigen Unterstützungsunterschriften je Wahlkreis nicht herabgesetzt wurde. Eine gesetzgeberische Handlungspflicht sei aber weder ersichtlich noch ausreichend von der ÖDP dargelegt worden, begründete der Vorsitzende Richter, Lars Schmidt. Dass die Kleinstpartei gegen eine unterlassene Änderung vorgehe, sei kein tauglicher Antragsgegenstand.

ÖDP-Landesvorsitzender bedauert Urteil

ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt bedauerte das Urteil. "Wir haben als außerparlamentarische Partei keine Chance, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen", sagte Truckenbrodt der Deutschen Presse-Agentur. Die ÖDP sieht erst bei einer Absenkung der Unterschriftenquoren für Landtagswahlen ihr Recht auf Chancengleichheit gewahrt. In anderen Bundesländern seien in der Regel nur 100 Unterstützungsunterschriften je Wahlkreis nötig. Hinzu komme, dass die Wahlkreise im Freistaat sehr klein seien.

In Thüringen wird 2024 ein neuer Landtag gewählt. Eine zweite Verfassungsklage gegen Regelungen im Thüringer Kommunalwahlgesetz hatte die ÖDP zuvor bereits zurückgezogen. Die ÖDP hat in Thüringen nach eigenen Angaben derzeit 67 Mitglieder.

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