Nordhausens suspendierter Oberbürgermeister Kai Buchmann darf ins Rathaus zurückkehren. Das Verwaltungsgericht hat die vorläufige Dienstenthebung durch das Landratsamt ausgesetzt.

Die vorläufige Dienstenthebung des Oberbürgermeisters von Nordhausen ist vom Verwaltungsgericht Meiningen aufgehoben worden. Die dem Bürgermeister vorgeworfenen Verhaltensweisen stellten zwar Dienstvergehen dar, seien jedoch nicht so schwerwiegend, um die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu rechtfertigen, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Dem Oberbürgermeister waren demnach zahlreiche Pflichtenverstöße vorgeworfen worden. Unter anderem habe es Mobbing-Vorwürfe gegeben.

Die gerichtliche Prüfung weiterer Vorwürfe habe sich als schwierig bis unmöglich erwiesen, hieß es weiter. So habe die zuständige Aufsichtsbehörde es bislang in Teilen versäumt, erforderliche Ermittlungen durchzuführen. Dadurch sei eine angemessene Bewertung der Vorwürfe durch das Gericht nicht möglich.

Der vom Dienst suspendierte Oberbürgermeister von Nordhausen, Kai Buchmann (parteilos), hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit als ungerechtfertigt zurückgewiesen. Buchmann war seit 2017 im Amt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

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