Berlin (dpa/tmn). Nach einem Diebstahl oder Einbruch auch noch auf dem Schaden sitzen bleiben? Für Opfer wohl der Worst Case. In vielen Fällen springt die Hausratversicherung ein - wenn sie umsichtig geschlossen wurde.

Ob Fahrraddiebstahl, Wohnungseinbruch oder Taschenraub: In all diesen Fällen entschädigt eine leistungsstarke Hausratversicherung die Opfer finanziell. Wichtig ist aber, dass Versicherungsnehmer schon beim Abschluss der Versicherung auf einige wesentliche Dinge achten.

Essenziell ist laut Bund der Versicherten (BdV) etwa, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Antragsfragen des Versicherers bei Vertragsschluss korrekt beantworten. Tun Sie das nicht, kann die Versicherungsleistung im Schadensfall gekürzt oder sogar versagt werden.

Bei der Bemessung der Versicherungssumme wird in der Regel die Quadratmetermethode angewandt. Nach dieser Berechnung schützen Versicherer den Hausrat pauschal - mit meist zwischen 600 und 750 Euro je Quadratmeter. Laut BdV führt das zu angemessenen Ergebnissen.

Alternativ können Versicherte den Wert ihres Hausrats auch individuell bestimmen. Das kann unter anderem sinnvoll sein, wenn ein großes Haus nur wenig wertvolle Dinge enthält oder eine kleine Wohnung vollgestellt ist mit wertvoller Kunst und hochwertigem Mobiliar.

Fahrradschutz kostet oft extra

Wer möchte, dass die eigenen Fahrräder nicht nur geschützt sind, wenn sie abgeschlossen im heimischen Keller stehen, sondern auch, wenn sie unterwegs angeschlossen werden, sollte darauf achten, dieses Extra mitzuvereinbaren. Häufig brauche es bei der Hausratversicherung dafür eine Zusatzklausel, die sich in der Regel mit einem kleinen Aufschlag beim Versicherungsbeitrag bemerkbar macht.

Achtung: Selbst mit diesem Zusatz sind Fahrräder oft nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme gegen Diebstahl geschützt. Wer besonders hochwertige Fahrräder hat, sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz ausreichend hoch bemessen ist.