Bad Lobenstein. Eine Funkstreife wird zu einer Feier gerufen. Jemandem war aber offenbar die Anwesenheit der Beamten nicht recht.

Die Polizei muss zu einem Einsatz am Bad Lobensteiner Waldbad anrücken. Was der Streife dort dann widerfährt, scheint unglaublich - und hat sich doch ereignet.

Es ist der frühe Morgen des 11. Juni 2023. Ausgelassen wird auf dem Bad-Gelände der Sommerfasching gefeiert. Da kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen und zum Diebstahl von Kfz-Kennzeichen. Also wird die Polizei gerufen. Eine Streife rückt gegen 4.30 Uhr an, stellt ihr Fahrzeug auf dem Waldweg am Eingang ab und begibt sich aufs Gelände.

Person mit Messer bemerkt

Ein junger Mann, dem die Kennzeichen gestohlen worden waren, wird gebeten, am Funkwagen zu warten. Er steht vor dem Fahrzeug und bemerkt am Heck eine andere Person. Dann hört er ein lautes Zischen und das Rufen eines Namens. Eine Mädchengruppe hat die Person gerufen, die sich dann mit einem Messer in der Hand entfernt. Schnell wird bemerkt, dass am Polizeiauto der hintere linke Reifen zerstochen worden ist. Anhand der Beschreibung durch den Zeugen beginnt sofort eine Fahndung.

Im Bereich der Neustadt stoßen hinzugerufene Polizisten auf zwei Personen. Eine von ihnen passt zur Täterbeschreibung. Zudem trägt diese den vom Zeugen gehörten Vornamen. Nun sitzt der 26-jährige Bad Lobensteiner auf der Anklagebank des Amtsgerichtes. Sachbeschädigung lautet der Tatvorwurf gegen ihn, zu dem er sich nach dem Verlesen der Anklageschrift zunächst nicht äußern möchte.

Geldstrafe beantragt

Die Begleitperson des Angeklagten aus der Tatnacht wird als Zeuge gehört. Doch der junge Mann erzählt nur, dass einer der Polizisten „aggressiv“ auf sie zugekommen wäre. Von dem beschädigten Autoreifen selbst habe er keinerlei Kenntnis gehabt. Das sei ihm erst durch die Polizeikontrolle bekannt geworden. Etwas zögerlich, ob es sich bei dem Angeklagten tatsächlich um die Person mit dem Messer handele, reagiert der Zeuge, der am Polizeiauto gewartet hatte. „Zu 90 Prozent“, meint er. Es war dunkel.

Staatsanwältin Karola Glöck hat keinen Zweifel, dass ihr der Täter gegenübersitzt. Sie beantragt eine Geldstrafe von 4000 Euro. Das Gericht jedoch urteilt auf Freispruch. Die Aussage des Zeugen, dass er „fast mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sicher“ sei, wonach es sich bei dem Angeklagten um den Täter handelt, reiche für eine Verurteilung nicht aus. „Im Zweifel für den Angeklagten“, begründet Richter Jürgen Leitloff den Freispruch.