Gera. Eine Drogenbande war in Rudolstadt groß im Geschäft: 150 Abnehmer standen auf der Kundenliste der Straftäter.

Zwei Strafkammern des Landgerichtes Gera haben unabhängig voreinander Helfer derselben Drogenbande aus Rudolstadt verurteilt. Jene hatte bis zu 150 Abnehmer mit Drogen versorgt und den Handel aus einem Garten heraus betrieben. Anführer war ein früherer Gastronom, der bereits eine achteinhalbjährige Haftstrafe absitzt.

Mit ihm hatte das Landgericht einen heute 37-Jährigen wegen Beihilfe zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dessen Revision verwies der Bundesgerichtshof den Fall zurück ans Landgericht. Demnach sei der Mann nur als Gehilfe zu verurteilten. Die elfte Strafkammer unter Vorsitz von Andrea Höfs musste deshalb eine neue Gesamtfreiheitsstrafe bilden und kam in der Entscheidung auf vier Jahre. Weil der Mann schon sehr lange in Untersuchungshaft saß, durfte er den Saal auf freiem Fuß verlassen.

Männer fürs Grobe verurteilt

Bei der neunten Strafkammer saßen zwei weitere Angeklagte, die dem Umfeld der Bande zuzuordnen waren. Einen 33 Jahre alten Mann verurteilte die Kammer unter Vorsitz von Harald Tscherner wegen zwei Fällen der gefährlichen Körperverletzung unter Einbeziehung einer Vorstrafe von dreieinhalb Jahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre für zwei Fälle der gefährlichen Körperverletzung, davon in einem Fall in Tateinheit mit Raub, beantragt. Die Verteidigung sah nur einen Fall der gefährlichen Körperverletzung.

Ein 25-Jähriger kommt mit einer Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, davon. Er hatte sich laut Gericht der dreifachen gefährlichen Körperverletzung und des unerlaubtes Handeltreibens mit Drogen strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte auf dieses Strafmaß plädiert, in einem Fall aber einen tateinheitlich verübten Raub mit gesehen. Der Verteidiger beantragte eine Jugendstrafe auf Bewährung für zwei Fälle der gefährlichen Körperverletzung und unerlaubten Drogenhandels.

Alle Urteile sind rechtskräftig.