Gera. Vor dem Amtsgericht Gera stand am Mittwoch ein 41-Jähriger aus der sogenannten Reichsbürgerszene. Er veröffentlichte ein Video, in dem ein Richter verunglimpft wurde.

Wegen des Tatbestands der Beleidigung ist ein 41-jähriger Mann aus Gera am Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Insgesamt 390 Euro muss der Hartz-IV-Empfänger zahlen. Damit folgte der Richter am Amtsgericht Gera dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Sicherheitsvorkehrungen zu dem Prozesstermin waren zusätzlich erhöht worden, denn der Angeklagte wird der sogenannten Reichsbürgerszene zugeordnet. In diesem Milieu werden unter anderem die Legitimität und Souveränität der BRD sowie deren bestehende Rechtsordnung abgelehnt.

Ganz in diesem Sinne hatte der Angeklagte über eine von ihm betriebene Internetplattform ein Video hochgeladen, das heimlich während einer Gerichtsverhandlung in einem Bußgeldverfahren am Amtsgericht Schönebeck in Sachsen-Anhalt aufgenommen worden war. Unter dem Video stand geschrieben, dass man den namentlich genannten Richter „beim Ausüben seiner verbrecherischen Tat“ sehe.

Der Angeklagte wollte sich zunächst nicht äußern, bestritt dann jedoch im Prozessverlauf, das Video selbst ins Internet gestellt zu haben. Dafür gebe es keine Beweise, zumal die Adressen seiner Internetseite und die des Videos nachweislich unterschiedlich gewesen sind.

Kriminalpolizisten, die mit einem Durchsuchungsbeschluss verschiedene Datenträger beim Angeklagten sichergestellt und dann ausgewertet hatten, fanden allerdings auf einer Festplatte „Hinweise auf das Video“. Zudem hatte sich der Angeklagte augenscheinlich selbst verraten.

„Nur weil ich ein Video eingestellt habe, kommen sie mit zwei Mannschaftsstärken“, soll er zu einem Kripo-Beamten gesagt haben, als dieser ihm den Durchsuchungsbeschluss zeigte. „Diese Äußerung ist durch ein Polizeivideo dokumentiert worden“, so der Kripo-Beamte als Zeuge. Hinzu kommt ein Schreiben vom Januar dieses Jahres an das Amtsgericht Gera, in dem der Angeklagte die erhobenen Anschuldigungen zurückwies und sich auf die vom Grundgesetz gedeckte Meinungsfreiheit berief.

Die Verletzung des Rechts am eigenen Bild war angesichts der schwerwiegenderen Beleidigung nicht weiter verfolgt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.