Gera. Einem Mann aus Ostthüringen wird eine große Zahl von Sexualdelikten an einer Grundschülerin angelastet. Das sagt er zu den Vorwürfen.

Die Beratung mit seinem Verteidiger auf dem Flur des Justizzentrums Gera zieht sich eine halbe Stunde. Dann steht fest: Der Angeklagte wird die ihm vorgeworfenen Taten einräumen und dafür mit einer Gefängnisstrafe bestraft. Inzwischen ist das Urteil im Prozess gefallen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den 63 Jahre alten Straßenbauer beim Landgericht Gera angeklagt, weil er die Tochter seiner früheren Lebensgefährtin in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 150 Mal sexuell missbraucht haben soll. Das Mädchen war in dem Zeitraum zwischen acht und elf Jahren alt. Sie hatte sich erst später ihrer Oma anvertraut. Ihr leiblicher Vater brachte die Taten zur Anzeige, womit das Verfahren in Gang kam.

Mit Geständnis fällt die Strafe niedriger aus

Der Vorsitzende Richter Harald Tscherner belehrte den Angeklagten, dass er nichts gestehen müsse, was er nicht getan habe. Im Fall einer Verurteilung führe ein Geständnis aber zu einer niedrigeren Strafe, weil der Geschädigten eine womöglich belastende Aussage und Retraumatisierung erspart werde. Während er mit fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe rechnen müsse, sei mit einem Geständnis eine Strafe knapp unter vier Jahren realistisch.

Verteidiger Andreas Bönisch gab nach dem Gespräch mit seinem Mandanten die Erklärung ab: Der Angeklagte war 2011 mit der Frau zusammengekommen, die recht schnell mit ihrer Tochter bei ihm in Rositz (Altenburger Land) eingezogen sei. In mindestens 100 Fällen sei es zu sexuellen Übergriffen aufs Kind gekommen, entweder auf dem Sofa im Wohnzimmer oder dem Sofa im Kinderzimmer. „Ich hatte ein Kuschel­bedürfnis“, nennt der Angeklagte als Grund für die Übergriffe, bei denen er das Kind im Intim­bereich berührte. Mit der Zeit habe das Mädchen mehr gefremdelt, weshalb er von ihr abgelassen habe.

Der Angeklagte war bereits zu DDR-Zeiten wegen eines sexuellen Übergriffs verurteilt worden und musste eine Haftstrafe absitzen. Das Gericht will am kommenden Dienstag ein Urteil sprechen.

Zuvor wird auf eigenen Wunsch die Geschädigte gehört. Sie soll der neunten Strafkammer von den Folgen der Taten berichten.

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