Gera. Ein Angeklagter sorgt nach seinem Geständnis mit einem Facebook-Post für Verwirrung.

Das Landgericht Gera hat einen 63-jährigen Straßenbauer aus dem Altenburger Land zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die neunte Strafkammer unter Vorsitz von Harald Tscherner sah 63 Fälle des sexuellen Missbrauchs als bestätigt.

Demnach hat der Mann die Tochter seiner Lebensgefährtin in Rositz missbraucht. Dies begann vor mehr als zehn Jahren kurz nach Ende der zweiten Klasse und endete, als das Mädchen zehn Jahre alt war. Der Missbrauch fand etwa aller 14 Tage statt, so dass die Kammer für zweieinhalb Jahre die Zahl von 63 Fällen hochrechnete.

Ein Geständnis und ein Post bei Facebook

Das Urteil geht auf das Geständnis des Mannes vom ersten Verhandlungstag zurück. Der Vorsitzende hatte ihm offenbart, dass sich – falls sich die Taten wie angeklagt zugetragen haben – ein Geständnis lohne und in einer niedrigeren Haftstrafe niederschlage. Für Irritationen sorgte ein Facebook-Post des Angeklagten nach Ende des ersten Prozesstages, aus dem sich interpretieren ließ, dass er sich unschuldig sieht. Auf Nachfrage am zweiten Verhandlungstag hielt er das Geständnis aufrecht.

Der Prozess hatte am Dienstag erst mit Verzögerung begonnen, weil sich der Angeklagte mit einem Attest um die Verhandlung drücken wollte. Eine eingeschaltete Fachärztin sah aber keinen Grund für eine Verhandlungsunfähigkeit. Das Verfahren konnte deshalb normal zum Abschluss gebracht werden.

Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Staatsanwalt Andreas Petzel forderte drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Nebenklagevertreter Dirk Schwerd stellte keinen konkreten Antrag. Verteidiger Andreas Bönisch plädierte auf drei Jahre Haft. Die Kammer folgte schließlich der Staatsanwaltschaft und sprach drei Jahre und neun Monate Haft gegen den Mann aus, der bereits zu DDR-Zeiten wegen eines Sexualdeliktes eingesessen hatte.

Das aktuelle Urteil ist nicht rechtskräftig, so dass der Angeklagte vorerst auf freiem Fuß bleibt.

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