Rudolstadt. Zwei junge Afghanen, Amar A. und Omar O.(Namen geändert), sind am Dienstag für eine Serie von Straftaten im letzten Jahr im Umfeld der Gemeinschaftsunterkunft in Rudolstadt zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Amar wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und bekam mit zwei Jahren Jugendhaft die höchste Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Omar O. hingegen muss für zwei Jahre und sieben Monate hinter Gitter. Weil er schon eine Weile in Untersuchungshaft sitzt, bleiben nominell noch gut zwei Jahre, falls die Urteile Rechtskraft erlangen. Drei Verhandlungstage brauchte das Schöffengericht in Rudolstadt, um alle Anklagepunkte zu verhandeln. Zunächst ging es um einige Körperverletzungen bei Auseinandersetzungen in der Unterkunft, bei denen die beiden Angeklagten oft betrunken waren und ihrer Beteuerung nach vielmehr die Opfer als die Täter gewesen sein wollen. Am Dienstag stand ein letzter Punkt auf der Liste. Um diesen zu erörtern, beantragte der Verteidiger von Omar, die Öffentlichkeit auszuschließen. Richter Andreas Spahn erklärte nach kurzer Beratung, dem Antrag zuzustimmen. Bekannt wurde über den Anklagepunkt, dass kinderpornografisches Videomaterial auf dem Handy des Angeklagten gefunden worden sei. Da auf dem Beweisstück nur Personen eines Geschlechts zu sehen seien, könnte die Erörterung Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung des Angeklagten zulassen, die wiederum zu den schutzwürdigen Interessen gehöre.

Öffentlich war wieder das Vorstrafenregister. Da hat Omar etwa eine Bewährungsstrafe offen, weil er auf einen anderen Flüchtling mit dem Messer losgegangen war. Amar hatte die Einrichtung einer betreuten Wohngruppe kurz und klein geschlagen. Staatsanwältin Schneider betonte, dass es, nachdem weitere Anklagen mit nicht ganz überzeugender Beweislage abgetrennt wurden, keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten geben könne. Dem etwas jüngeren Amar schärfte sie ein, er stehe an einem Scheideweg, ob er sich in Deutschland integrieren oder so enden wolle, wie einige seiner gerichtsbekannten Landsleute. Omar O. hingegen habe unter Bewährung das getan, wofür er schon einmal verurteilt wurde und dies mehrfach, zudem habe er keine wirkliche Auseinandersetzung mit den Taten erkennen lassen.