Gera. Ein Polizist aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt geht gegen seine Haftstrafe vor.

Ein 55-jähriger Polizist aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt akzeptiert die gegen ihn ausgesprochene Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauches eines Kindes nicht. Sein Verteidiger Markus Kruppa hat beim Land­gericht Gera Revision eingelegt.

Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass der Angeklagte die Enkeltochter seiner Lebensgefährtin regelmäßig schwer sexuell missbraucht hat. Er nutzte die Gelegenheit aus, sich an dem Kind zu vergehen, als das Mädchen während der Corona-Pandemie zeitweise im Haushalt der Großmutter lebte. Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage auf das Videomaterial, das der Polizist vom Missbrauch gefilmt und archiviert hatte.

Verteidiger wollte Einweisung in Maßregelvollzug erreichen

Im Prozess war der Angeklagte geständig. Die siebente Strafkammer des Landgerichtes Gera hatte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und blieb damit nur knapp unter der Forderung von zehn Jahren Haft durch Staatsanwaltschaft und Nebenklage-Vertreterin. Der Verteidiger wollte eine Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten sowie die Einweisung in den Maßregelvollzug erreichen, um den Mann wegen einer Schmerzmittelsucht zu therapieren. Bei einem erfolgreichen Verlauf wäre der Polizist dann möglicherweise schon in zwei Jahren auf freien Fuß gekommen.

Über die Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Die obersten Richter prüfen das Urteil des Landgerichtes Gera auf mögliche rechtliche Fehler. Sollten sie diese erkennen, können sie das Verfahren zurück ans Landgericht Gera zu einer erneuten Verhandlung verweisen. Bis die Entscheidung ergangen ist, bleibt der Angeklagte weiter in Untersuchungshaft. Dort sitzt er seit seiner Festnahme, die im Juni 2021 in Warnemünde erfolgt war.

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