Gera. Eine Frau wurde in Altenburg aus dem Fenster gestürzt, um ein Tötungsverbrechen als einen Unfall zu tarnen – das sagt das Landgericht Gera zum Fall.

Der Weg zum Bundesgerichtshof hat sich für einen 59-jährigen Maurer aus Altenburg gelohnt. Das Landgericht Gera reduzierte die Haftstrafe, die er nach einem Tötungsverbrechen absitzen muss, von sieben auf fünfeinhalb Jahre. Zudem wird der Mann nicht in die Entziehungsanstalt eingewiesen, wie das Gericht im ersten Anlauf beschieden hatte.

Der Angeklagte war mit einem Kumpel schuldig, eine Frau so schwer verletzt zu haben, dass sie an den Folgen gestorben ist. Der Fall aus dem Jahr 2017 handelt im Trinkermilieu der Stadt. Rechtskräftig bestätigt ist, dass beide Angeklagte sich bei der Frau für eine Anzeige rächen wollten, weil sie diese bei der Polizei als Verdächtige für einen Einbruch in ihre Wohnung benannt hatte. Beim gemeinsamen Trink­gelage in der Wohnung eines Nachbarn kam es zum Streit darüber.

Alkoholpegel bei bis zu 3,12 Promille

Zuerst schlug der Mittäter die Frau zweimal vom Stuhl. Anschließend hat der Angeklagte sie mit Tritten unter anderem auf den Brustkorb traktiert, die todesursächlich waren. Als die Frau bereits gestorben war, hat sie wohl der Mittäter aus dem Fenster geworfen, um das Geschehen als Unfall darzustellen.

Diese Abfolge hat der Bundesgerichtshof genau wie das Urteil von sechs Jahren gegen den Mittäter bereits abgesegnet. Die elfte Strafkammer unter Vorsitz von Andrea Höfs musste nun neu übers Strafmaß für den Angeklagten befinden und folgte dem Gutachter. Er hatte seine Auffassung geändert: Wegen des Alkoholkonsums und der dissozialen Persönlichkeitsstörung ist er doch vermindert schuldfähig. Der Angeklagte hatte zur Tatzeit bis zu 3,12 Promille Alkohol im Blut.

Verteidiger glaubt weiter an Unschuld seines Mandanten

Den Bundeszentralregisterauszug des Mannes zieren zwar 14 Eintragungen, aber bei den meisten davon handelt es sich um Kleinkriminalität. Nur vor 30 Jahren war er wegen eines Raubüberfalls verurteilt worden. Staatsanwalt Arnd Knoblauch beantragte fünf Jahre und neun Monate Haft. Nebenklagevertreterin Franziska Schäfer und Verteidiger Carl Sommer stellten keine konkreten Anträge. Sommer glaubt nach wie vor an die Unschuld seines Mandanten, der unter den Fittichen des Mittäters gestanden habe.

Die lange Verfahrensdauer wird kompensiert, indem ein halbes Jahr der Freiheitsstrafe bereits als vollstreckt gilt. Als strafschärfend sah die Kammer die massive Gewalt­einwirkung und den langen Todeskampf der Frau von 30 bis 50 Minuten an. Für die Einweisung in die Entziehungsanstalt fehlt laut dem Urteil die Voraussetzung: Der Angeklagte sieht keine Therapienotwendigkeit bei sich und kündigte an, nach der Haftentlassung wieder Alkohol trinken zu wollen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.