Altenburg. Noch am Tag ihrer Haftentlassung lässt es eine 31-Jährige krachen: Wie auf einen Freispruch in Gera neue Ermittlungen folgen.

Manche können mit der Freiheit nicht umgehen: Am Freitag hatte das Landgericht Gera eine 31-Jährige von einem Tötungsdelikt freigesprochen. Während des Prozesses saß die Frau in Haft, damit sie keine Termine schwänzt: Kaum auf freiem Fuß, wird sie straffällig.

Ihr wird ein Körperverletzungsdelikt vorgeworfen: Nach dem Freispruch durch die Schwurgerichtskammer war die Frau aus dem Gerichtssaal geeilt und zurück nach Altenburg gefahren. Offenbar konsumierte sie große Mengen Alkohol und geriet im Schlosspark mit einer Personengruppe in Streit.

Schlägerei im Schlosspark Altenburg

Laut Polizei hat die 31-Jährige einen 16-Jährigen aus der Gruppe derart angegriffen und verletzt, dass er zusammengebrochen ist und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Eine andere Personengruppe sei dann körperlich gegen die 31-Jährige vorgegangen. Die Polizei ermittelt.

Im Prozess am Landgericht ging es um den Tod eines Mitbewohners der Frau im Dezember 2018. Nach dessen Fund hatten sich die Frau und ihr damaliger Lebensgefährte verdächtig gemacht durch widersprüchliche Aussagen. Sie erklärten schließlich, den Mitbewohner nach einem Suizid aus der Schlinge befreit zu haben.

Rechtsmediziner weist Tötungsverbrechen nach – doch wer war es?

Ein Rechtsmediziner aus Gera wies jedoch nach, dass der Mann durch Erdrosseln gestorben war. Zwar gab es Indizien gegen das Paar, aber auch Genspuren eines gebürtigen Schmöllners am möglichen Tatwerkzeug. So konnte das Gericht die Abläufe nicht rekonstruieren und kam trotz erheblicher Verdachtsmomente zum Freispruch, den sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung so beantragt hatten. Während der mitangeklagte Ex-Partner gerade im Maßregelvollzug zur Drogentherapie einsetzt, hob das Gericht den Sitzungshaftbefehl gegen die Frau auf.

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