Gera. Das Landgericht Gera hat in einem Verfahren gegen einen 38-Jährigen entschieden: Das Opfer ist sauer über das Urteil.

Nach dem Überfall auf einen Pizzaboten in Altenburg verzichtet die Staatsanwaltschaft Gera auf eine Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Gera. Die erste Strafkammer hatten den 38 Jahre alten Angeklagten freigesprochen, was nun rechtskräftig ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Sie war überzeugt davon, dass der Angeklagte einen Pizzaboten in Altenburg in einem entlegenen Gewerbegebiet überfallen hatte.

Pizza Hawaii zu einem Lkw im abgelegenen Gewerbegebiet bestellt

Kurz vor Geschäftsschluss war am 20. Juli 2021 bei einem Imbiss die Bestellung einer Pizza Hawaii und zweier Pizzabrötchen zu einem Lkw im Gewerbegebiet eingegangen. Vor Ort fand der Bote den Laster nicht. Dafür attackierte ihn ein Täter mit Pfefferspray: „Geld her, Handy her!“

Verteidiger Jens-Uwe Hummel mit dem Angeklagten, der nun rechtskräftig freigesprochen ist.
Verteidiger Jens-Uwe Hummel mit dem Angeklagten, der nun rechtskräftig freigesprochen ist. © Tino Zippel

Der Bote, der nur noch unscharf sah, gab das Portemonnaie mit 280 Euro und sein Handy heraus, will aber einen früheren Kunden als Täter an der Stimme und der Frisur wiedererkannt haben. Während er zunächst gar nicht über den Verdacht sprach, identifizierte er ihn in der Folge immer sicherer. Das Gericht fürchtete, dass dies auf Suggestion beruhte, und kam zum Freispruch, obwohl sich der Angeklagte auch verdächtig gemacht hat. So heuerte er kurze Zeit später selbst als Pizzafahrer an und will nur wenige Tage danach mit derselben Masche überfallen worden sein.

Bei der Urteilsverkündung gab es einen Eklat

Während der Urteilsverkündung war es zum Eklat gekommen. Das Überfallopfer hatte schreiend den Saal verlassen und dem Angeklagten gedroht. „Ich habe auch Reizgas zu Hause“, brüllte er und knallte die Saaltür. Mit 60 bis 70 Prozent Sicherheit sei der Angeklagte der Täter gewesen, „aber es fehlte die sichere Überzeugung“, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf. Deshalb gelte „im Zweifel für den Angeklagten“.

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