Gera. Der bekannte Thüringer Neonazi musste sich vorm Landgericht Gera verantworten. Am Freitagnachmittag verkündete das Gericht das Urteil. Er ist damit wieder auf freiem Fuß.

Das Landgericht Gera hat den bekannten Thüringer Rechtsextremen David Köckert wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Waffenbesitz und Datenveränderung sowie Beleidigung in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 230 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Sein Komplize wurde wegen Beihilfe zu 80 Tagessätzen zu je fünf Euro verurteilt.

Aus schwerer Erpressung wird gefährliche Körperverletzung

Das Gericht wertete die Tat in einem Tattoostudio in Zeulenroda-Triebes nicht wie ursprünglich angeklagt als schwere räuberische Erpressung, sondern nur als gefährliche Körperverletzung. Das Gericht kam zur Überzeugung, dass Köckert das Opfer geschlagen hat, allerdings nicht mit der Hand, in der sich der Schlagring befand.

Köckert: „Ich muss mich bei Kündigungen professioneller verhalten“

Köckert hatte vor Gericht eingeräumt, einen Angestellten, den er kündigen wollte, geschlagen zu haben. Allerdings bestritt er, dabei einen Schlagring verwendet zu haben. "Ich muss mich bei Kündigungen professioneller verhalten", sagte der Angeklagte, der im Greizer Stadtrat sitzt, in seinem letzten Wort. Sein Verteidiger Alexander Giehler hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen gefordert. Staatsanwalt Jens Wörmann verlangte hingegen zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Komplize sollte 80 Tagessätze zu zehn Euro zahlen. Verteidiger Udo Freier plädierte hingegen auf Freispruch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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