Gera. Ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt neigt notorisch zu Einbrüchen. Ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit?

Es war eine kleine Serie an Einbruchsversuchen, die ein 50-Jähriger im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und im Saale-Holzland-Kreis verübt hat. Weil er aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte, musste die dritte Strafkammer des Landgerichtes Gera entscheiden, ob der Beschuldigte dauerhaft in die forensische Psychiatrie eingewiesen wird.

Die Beweisaufnahme hatte nach zwei Verhandlungstagen ergeben, dass der Angeklagte zweifellos derjenige war, der in verschiedenen Firmen eingebrochen war oder dies versucht hatte. Beute machte er nur in einem Fall: Er nahm eine Jacke mit und gab an, gefroren zu haben. Der Mitarbeiter eines anderen Unternehmens glaubte im ersten Augenblick, als er das Firmengelände nachts nach einem Hinweis des Wachschutzes inspizierte, dass es sich um eine hilflose Person und keinen Einbrecher handelt.

Beschuldigter war schon in den 1990er Jahren auffällig

In der Vergangenheit war der Beschuldigte bereits mehrfach auffällig geworden. In den 1990er Jahren verurteilte ihn zunächst das Amtsgericht, später das Landgericht wegen einer Serie von Einbrüchen. Teils war er nachts in drei verschiedene Geschäfte eingebrochen. Er wurde in der Psychiatrie untergebracht und steht seit seiner Entlassung im Jahr 2014 unter Führungsaufsicht. Dies hielt ihn nicht von den drei neuen Taten im November 2021 und im Januar 2022 ab.

Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb, den Beschuldigten dauerhaft in der Forensik unterzubringen. Verteidiger André Nestler wiederum sah die Voraussetzungen dafür nicht gegeben.

Gefahr für die Allgemeinheit?

Entscheidend ist die Prognose, ob die Gefahr weiterer schwerer Straftaten besteht, also der Beschuldigte gefährlich für die Allgemeinheit ist. Die Strafkammer unter Vorsitz von Heike Schwengber sah die Verhältnismäßigkeit für eine dauerhafte Einweisung nicht gegeben. Das Gericht hob auch die Anordnung zur vorläufigen Unterbringung auf.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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