Gera. Ein Mann hatte Rechtsmittel gegen seine Verurteilung eingelegt. Vor dem Landgericht Gera erzielte er zumindest einen Teilerfolg.

Das Landgericht Gera hat einen Angeklagten wegen der Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt. Zudem war er dreimal ohne Führerschein gefahren. Die Freiheitsstrafe beträgt zwei Jahre und wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Berufung der Verteidigerin Stefanie Biewald hatte Erfolg, weil die neunte Strafkammer eine um neun Monate niedrigere Strafe als das Amtsgericht Rudolstadt ausgesprochen hat. Jenes hatte ein Urteil wegen versuchter Anstiftung zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Sachbeschädigung gesprochen.

Explosion zu nächtlicher Stunde in Rudolstadt

Am 12. Juni 2020 war morgens gegen 2 Uhr auf dem Rudolstädter Marktplatz ein Böller explodiert. Der Knall riss nicht nur Anwohner aus dem Schlaf, sondern ließ auch Fensterscheiben zu Bruch gehen. Gezündet hatte die Ladung ein 18-Jähriger. Dieser hat sich laut dem Urteil des Jugendschöffengerichtes in Rudolstadt einem Jahr einer Jugendhilfebetreuung zu unterziehen.

Der zweite Angeklagte war wegen des Sprengens eines Zigarettenautomaten in Kleinhettstedt (Ilmkreis) vorbestraft. Am Landgericht beantragte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft, die Verteidigung indes einen Freispruch wegen der Explosion und eine Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein. Die Kammer folgte bei der Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sitzt wegen einer Verurteilung nach anderen Straftaten bereits in Haft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision ist in dem Fall zum Oberlandesgericht Jena möglich, das auf Antrag die Entscheidung des Landgerichtes Gera auf mögliche Rechtsfehler prüft.

Versuchter Mord am SRH-Waldklinikum Gera

Bericht vom Prozess am Amtsgericht Rudolstadt zu dem Fall

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