Gera. Die rechtsextreme Partei Neue Stärke konnte sich nicht durchsetzen.

• Die Partei „Neue Stärke“ hatte am Verwaltungsgericht Gera gegen den Freistaat Thüringen geklagt.

• Hintergrund war das Ende der Kundgebung im März 2022.

Die Partei Neue Stärke hat einen Prozess am Verwaltungs­gericht Gera verloren: Sie wollte die Feststellung einklagen, dass die Polizei ihre Demonstration am 27. März 2022 aufgelöst habe.

Damals fand am Hauptbahnhof Gera eine Kundgebung der rechtsextremen Partei statt. Bei Versammlungen ist es verboten, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen. Aufgrund von Verstößen gegen das Uniformierungsverbot kam es zu Differenzen. Die Versammlung wurde schließlich beendet.

Partei verklagt das Land Thüringen

Die Partei wollte festgestellt wissen, dass dies durch die Polizei erfolgt sei, und reichte deshalb Klage gegen den Freistaat Thüringen ein. Dieser wurde im Prozess durch die Landespolizeidirektion vertreten.

Mitglieder der Partei Neue Stärke demonstrieren vor Prozessen gegen Parteimitglieder vor dem Gerichtsgebäude in Gera. (Archivbild vom 4. Februar 2022)
Mitglieder der Partei Neue Stärke demonstrieren vor Prozessen gegen Parteimitglieder vor dem Gerichtsgebäude in Gera. (Archivbild vom 4. Februar 2022) © Tino Zippel

Fast ein Jahr später war das Interesse an der Klage bei der Neuen Stärke offenbar nicht mehr so groß. Im Verwaltungsgericht waren auf Klägerseite weder die Partei noch ein Rechtsanwalt anwesend. Der Prozess fand dennoch statt – das ist in Verwaltungsgerichtsprozessen nach einer entsprechenden Ankündigung in der Ladung möglich.

Videomaterial der Polizei als Beweismittel im Prozess

Das Gericht hörte einen Zeugen aus Parteikreisen und befragte den Einsatzleiter, der äußerte, selbst von der Auflösung überrascht gewesen zu sein. Die Kammer sichtete von der Polizei angefertigtes Videomaterial und kam nach der Beweisaufnahme zum Schluss: Der Versammlungsleiter habe selbst per Megafon die Veranstaltung beendet, heißt es vom Gericht. Die Klage gegen das Land Thüringen sei deshalb abgewiesen worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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