Gera. David Köckert (41) soll bei zwei jungen Ostthüringern eine Brandstiftung in Auftrag gegeben haben.

Thügida-Gründer David Köckert (41) und zwei junge Ostthüringer müssen sich seit Dienstag vor dem Landgericht Gera verantworten.

Der mehrfach vorbestrafte Köckert, der erst im Mai 2019 wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von knapp 7000 Euro verurteilt worden war, soll die beiden 27 beziehungsweise 28 Jahre alten Männer aus Weida und Gera damit beauftragt haben, am 4. Juni 2018 gegen 1.30 Uhr in Langenwetzendorf (Landkreis Greiz) einen dort abgestellten Lieferwagen in Brand zu stecken. Das Fahrzeug der Marke Renault, dessen Wert Staatsanwalt Jens Wörmann zum Prozessauftakt mit rund 8000 Euro angab, brannte trotz des schnellen Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr aus.

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© Sibylle Göbel | Sibylle Göbel

Die beiden jungen Männer sollen es mit Grillanzünder in Brand gesetzt und nach der Tat von ihrem Auftraggeber dafür 500 Euro kassiert haben. Anstiftung zur gemeinschaftlichen Brandstiftung und gemeinschaftliche Brandstiftung lauten folgerichtig die Tatvorwürfe. Die Polizei war zunächst von einem technischen Defekt ausgegangen, im Laufe der Ermittlungen soll sich aber herausgestellt haben, dass es sich um Brandstiftung handelte. Köckert soll diese veranlasst haben, um einen ehemaligen Mitarbeiter seines Tattoo-Studios zu schädigen, der nach einem Zerwürfnis ein konkurrierendes Studio eröffnete.

Auf Nachfrage von Richterin Christina Lichius, Vorsitzende der 3. Strafkammer, ließen die mutmaßlichen Brandstifter über ihre Anwälte Udo Freier und Michael Windisch erklären, dass sie sich nicht zu den Vorwürfen äußern werden. Köckerts Anwalt Alexander Giehler sagte, dass sein Mandant den Tatvorwurf für unzutreffend halte und er ihn "vollumfänglich" zurückweise. Mehr wolle Köckert dazu nicht sagen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, insgesamt sind bis Ende Februar noch sieben Verhandlungstage vorgesehen.

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